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NS-Liederbuch-Affäre: Ermittlungen gegen Germania dauern weiter an

Eine Befragung aller Mitglieder der Burschenschaft wird durchgeführt.
Eine Befragung aller Mitglieder der Burschenschaft wird durchgeführt. ©APA
Die Ermittlungen in der NS-Liederbuch-Causa der Burschenschaft Germania dauern weiter an. Die Mitglieder sollen in Befragungen klären, ob und wie lange das Buch in Verwendung war.
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Das Ermittlungsverfahren in der Causa NS-Liederbuch der Burschenschaft Germania beschäftigt die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt weiterhin.

Ermittlungsverfahren in NS-Liederbuch-Causa weiter im Gang

Wie lang die Untersuchungen dauern werden, lasse sich nicht abschätzen, hieß es am Donnerstag bei einer Pressekonferenz zur Jahresbilanz der Anklagebehörde.

Das Landesamt für Verfassungsschutz erhebe die Mitglieder. Diese sollen unter anderem darüber Auskunft geben, ob bzw. bis wann das Liederbuch in Verwendung war. Eine Frage ist auch, wann die inkriminierten Texte geschwärzt wurden. Laut “Kurier” sind bisher 23 von rund 70 Burschenschaftern befragt worden.

Zudem warte die Anklagebehörde auf ein Gutachten des Bundeskriminalamtes bezüglich des Zeitpunkts der Schwärzungen der inkriminierten Texte, so Habitzl. Im Zuge einer Hausdurchsuchung bei der Germania waren Liederbücher mit teilweise geschwärzten Passagen sichergestellt worden.

FPÖ-Landbauer nach Liederbuch-Causa zurückgetreten

Konsequenz der Causa war neben dem Rücktritt von Udo Landbauer, FPÖ-Spitzenkandidat für die niederösterreichische Landtagswahl am 28. Jänner, von all seinen politischen Funktionen – er verließ auch die Burschenschaft – die Einsetzung einer Historikerkommission zur Aufarbeitung der Geschichte des Dritten Lagers durch Bundesparteichef Vizekanzler Heinz-Christian Strache.

Mit dem Wiener Landtagsabgeordneten Stefan Berger verließ ein weiterer FPÖ-Politiker die Burschenschaft. Er bezeichnete die Liedtexte, die er – ebenfalls – nicht gekannt habe, als “widerlich und verurteilenswert”. In der Folge wurde bekannt, dass der als einer der Verdächtigen geführte damalige Buch-Illustrator SPÖ-Mitglied war – sein Parteiausschluss erfolgte umgehend.

Seitens der Staatsanwaltschaft wird gegen vier Verdächtige ermittelt, die für das 1997 neu aufgelegte Liederbuch mit NS-verherrlichenden Inhalten verantwortlich zeichneten. Die Verjährungsfrist betrage zehn Jahre – relevant dafür sind laut Staatsanwaltschaft die Zeitpunkte, wie lang das Buch verwendet und wann das Lied gesungen wurde bzw. die Schwärzung. Die Buchproduktion allein wäre also verjährt.

(APA/Red)

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