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NS-Entschädigungen: Rechtssicherheit besteht

Im jahrelangen US-Rechtsstreit um Entschädigungen für NS-Opfer ist das letzte noch offene Verfahren offenbar beendet. Das Berufungsgericht habe einer Beschwerde der Republik Österreich stattgegeben.

Das Verfahren wurde eingestellt, teilte der New Yorker Anwalt Jay Fialkoff am Mittwoch Nachmittag der APA telefonisch mit. Damit sei die von Österreich geforderte Rechtssicherheit eingetreten und die Zahlungen könnten beginnen, so Fialkoff.

Der Anwalt, der das so genannte „Whiteman“-Verfahren geführt hatte, hatte selbst schon vergangene Woche beim Gericht erster Instanz die Einstellung des Verfahrens angestrebt, eine formelle Einstellung aber noch nicht erreicht.

Lediglich das Verfahren gegen einige österreichische Unternehmen, die ebenfalls als Beklagte genannt wurden, werden noch weiter geführt, da diese keine Beschwerde zum Berufungsgericht eingelegt hätten, so Fialkoff. Da er als Vertreter der Kläger aber selber die Verfahrenseinstellung anstrebe, handle es sich dabei nur um eine Formsache.

Reaktion Khol

Wenn tatsächlich Rechtssicherheit gegeben sei, könnte es laut Nationalrats-Präsident Andreas Khol (V) noch im heurigen Jahr zu Auszahlungen aus dem Allgemeinen Entschädigungsfonds kommen. Wenn die Rechtssicherheit formal bestätigt sei, müssten die involvierten Unternehmen binnen 30 Tagen die Mittel in den Fonds einzahlen, so Khol am Mittwoch Abend im Ö1-„Abendjournal“. Er ist auch Kuratoriums-Vorsitzender des Entschädigungsfonds.

Da die Republik Österreich schon vorher einzahlen werde, könnten rund um den 20. Dezember „die ersten Briefe“ an die NS-Opfer bzw. deren Angehörige hinausgeschickt werden. Wenn man alle Anstrengungen unternehme und den Postlauf berücksichtige, so seien Auszahlungen noch im Dezember möglich, meinte Khol.

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