NR-Sondersitzung für Beschluss von Entlastungsmaßnahmen am 1. Juni

Die Sitzung wird um 13 Uhr starten.
Nationalrat: Sondersitzung steigt am 1. Juni
Für beide Maßnahmen habe es in der Nationalratssitzung vom Mittwoch einen sogenannten Fristsetzungsantrag gegeben, um die Materien möglichst bald beschließen zu können, hieß es aus dem Klubs der Regierungsfraktionen zur APA.
Entlastungsmaßnahmen in Vorwoche vorgestellt
Die Entlastungsmaßnahmen, mit der u.a. der Kinderarmut entgegengewirkt werden soll, hat die Regierung in der vergangenen Woche vorgestellt. Bezieher von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe oder Ausgleichszulage sollen demnach bis Ende 2024 pro Kind 60 Euro zusätzlich erhalten. Dieselbe Leistung werden auch Alleinerziehende erhalten, die Einkünfte unter 2.000 Euro brutto pro Monat aufweisen - sowie Sozialhilfebeziehende ohne Kinder (diese aber nur bis Ende 2023).
Ebenfalls geplant sind Verbesserung etwa beim Schulstartpaket "Schulstartklar", hier wird die Zahlung von 120 Euro auf 150 Euro ausgeweitet und zwei Mal im Jahr ausbezahlt - anspruchsberechtigt sind jene in "finanziell prekären Situationen" (sofern im Haushalt Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung bezogen wird). Laut Regierung werden dazu 15 Mio Euro investiert. Aufgestockt werden auch die Mittel für die Plattform www.weiterlernen.at, über die sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen kostenfrei Zugang zu Lernhilfe durch NGOs und Lehramtsstudierende ermöglicht wird. Das Gesamtvolumen des Pakets beträgt laut Regierungsangaben rund 500 Mio. Euro.
Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz soll am 1. Juli im Plenum abgesegnet werden
Das schon länger geplante Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz (SAG 2022), das ebenfalls am Donnerstag in einer Woche im Plenum abgesegnet werden soll, wird Industrieunternehmen 75 Prozent der indirekten CO2-Kosten mit in Summe 233 Mio. Euro kompensieren. Nach dem Parlamentsbeschluss ist auch noch der Segen der EU-Kommission notwendig. Da es auch noch den mit 450 Mio. Euro budgetierten Energiekostenzuschuss gibt, ist der Bezug beider Förderungen ausgeschlossen.
Das Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz (SAG) war - als Teil eines Antiteuerungspakets - bis Mitte Juli 2022 in Begutachtung und zielt auf international tätige Großunternehmen mit mehr als einer Gigawattstunde Stromverbrauch im Jahr, die unter das EU-Emissionshandelssystem ETS fallen. Die Antragstellung soll ab Herbst 2023 möglich sein und die Auszahlung über die Förderbank aws bis Ende des Jahres erfolgen.
(APA/Red)