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NR-Sitzung mit Erklärungen von Kurz und Kogler jetzt live

Nationalrat in Coronakrise
Nationalrat in Coronakrise ©APA - ROLAND SCHLAGER
Das dritte Corona-Paket bringt dem Bildungsminister mehr Macht und beinhaltet etliche neue Förderungen.

APA-Video überträgt heute die Nationalratssitzung mit u.a. dem 3. Corona-Gesetzespaket und Erklärungen von Kurz und Kogler (ab 11:55 Uhr).

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Mehr Macht für den Bildungsminister

Das dritte Corona-Paket, das vom National- und vom Bundesrat genehmigt werden soll, ist das bisher umfassendste und bringt etliche neue Förderungen sowie noch einmal mehr Macht für die Minister, speziell den Bildungsminister.

Dieser erhält die Möglichkeit, weitgehende Verordnungen für den Schul-und Hochschulbetrieb zu erlassen. Fristen und Stichtage des laufenden bzw. kommenden Schul- bzw. Studienjahrs inklusive der Ferien wird der Ressortchef abändern können. Darüber hinaus soll er u.a. den "ortsungebundenen Unterricht" samt dessen Leistungsbeurteilung regeln können - also wie die derzeit praktizierte Form des Distance Learning in die Noten einfließt. Sogar einen Zusatzunterricht nach Wiederaufnahme des Schulbetriebs kann er anordnen. Ermöglicht werden soll ferner über Fördermaßnahmen die Anschaffung elektronischer Hilfsmittel für Schüler. Eingesetzt wird ein Fonds, über den durch die Absage von Schulveranstaltungen wie Skikursen und Sprachwochen anfallende Kosten abgedeckt werden sollen.

Für die Hochschulen regelt das Gesetz die Möglichkeit zur Verschiebung zahlreicher Fristen - von den Inskriptionsfristen bis zur Einteilung des Studienjahrs. Faßmann soll verordnen können, dass "im Rahmen von Eignungs-, Aufnahme-und Auswahlverfahren insbesondere die Beurteilung der vorangehenden schulischen Leistungen herangezogen werden". Für Beihilfenbezieher wird der Minister ein "neutrales Semester" verordnen können, wodurch sie keine Ansprüche verlieren. Für das Sommersemester 2020 soll er außerdem Gründe für den Erlass oder die Rückerstattung von Studiengebühren festlegen können.

Auch in der Gesundheit soll es einige Neuerungen geben

Für den künftig in Supermärkten verpflichtenden Mund- und Nasenschutz wird klar gestellt, dass für entsprechende Schnellmasken keine Zertifizierung nach dem Medizinproduktegesetz notwendig ist. Ein entsprechender Warnhinweis soll darauf aufmerksam machen. Die Fünf-Jahres-Frist für Sonderausbildungen oder Spezialisierungen des Krankenpflegepersonales wird für die Zeit der Corona-Krise gehemmt.

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(APA)

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