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NPD-nahe Stiftungen nicht als gemeinnützig anerkannt

Vereine, die in Deutschland verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, sollen nach einem Beschluss der Innenminister von Bund und Ländern nicht als gemeinnützig anerkannt werden.

Das gab am Freitag der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) als amtierender Konferenzvorsitzender bekannt. Vereinen, die bereits als gemeinnützig anerkannt sind, solle dieser Status entzogen werden, wenn im Nachhinein festgestellt werde, dass sie verfassungsfeindliche Ziele propagieren.

Auch Bildungseinrichtungen sollen künftig nicht mit staatlichen Mitteln gefördert werden, wenn sie verfassungsfeindliche Bildungsinhalte vermitteln. Dies seien die Konsequenzen aus einer Diskussion, wie der NPD (Nationaldemokratische Partei) und rechtsextremistischen Kreisen der Boden entzogen werden kann, sagte Körting. Er betonte, dass ein NPD-Verbot selbst nicht diskutiert worden sei. Es sei zentrale Aufgabe, rechtsextremes Gedankengut präventiv zu bekämpfen. In diesem Zusammenhang habe die Konferenz diese beiden Teilbeschlüsse gefasst.

Körting sagte, durch ihre Vertretung in mehreren Landtagen habe die NPD nach drei Jahren Anspruch auf staatliche Zuschüsse an ihr nahe stehende Einrichtungen. Solchen Zahlungen solle vorgebeugt werden. Der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags, Sebastian Edathy (SPD), hält die von der Innenministerkonferenz angekündigten Schritte gegen NPD-nahe Vereine und Stiftungen nicht für ausreichend. „Es gibt diverse rechtsextremistische Vereinigungen, denen man sofort das Handwerk legen muss“, sagte Edathy der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Der Bundes- und die Landesinnenminister hätten die Möglichkeit, neonazistische Organisationen nach dem Vereinsrecht unverzüglich aufzulösen: „Davon sollten sie rigoros Gebrauch machen.“

Edathy sprach sich dafür aus, das Strafrecht deutlich zu verschärfen, um ein klares Signal an das gewaltbereite Umfeld der „Nationaldemokratischen Partei“ zu setzen: „Eine rechtsextremistische Motivation gehört als strafverschärfendes Merkmal ins Gesetz“.

Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis hat bezweifelt, dass der Finanzspielraum der NPD über eine Veränderung des Stiftungsrechts eingeschränkt werden kann. „Hier gilt der schlichte Gleichheitsgrundsatz – wie im Parteienfinanzierungsrecht“, sagte Battis dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vom Freitag. Zwar seien hier Einschränkungen möglich, „aber dann bitteschön für alle“. Besondere Regeln für rechtsextreme Stiftungen seien nicht möglich.

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