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Novelle zu Gesetz für Bundesmuseen kommt

Novelle zu Bundesmuseen-Gesetz kommt in den Ministerrat
Novelle zu Bundesmuseen-Gesetz kommt in den Ministerrat ©APA/Österreichische Nationalbibliothek
Dem Ministerrat am morgigen Dienstag wird eine Novelle des bestehenden Bundesmuseen-Gesetzes vorgelegt. Das Gesetz wird in drei Punkten modifiziert.

So werden die Rahmenbedingungen für die Geschäftsführung der Nationalbibliothek ebenso neu geregelt wie der Umgang mit Schenkungen. Und schließlich erhält das Naturhistorische Museum einen neuen Namen. In Kraft treten sollen die Änderungen am 1. Juli.

Zwei Geschäftsführer bei der Nationalbibliothek

Künftig sollen auch für die Österreichische Nationalbibliothek zwei Geschäftsführer bestellt werden können, um das Vier-Augen-Prinzip umzusetzen. Bis dato war dies gesetzlich nur bei den Bundesmuseen möglich. Als zweiter Punkt steht eine Umbenennung des Naturhistorischen Museums auf der Agenda: So wird der volle Name des NHM künftig nicht mehr “Naturhistorisches Museum”, sondern mit lokalem Kolorit “Naturhistorisches Museum Wien” lauten.

Neues Bundesmuseen-Gesetz

Und schließlich soll nun klar geregelt werden, wie man mit Schenkungen, also “unentgeltlichen vertraglichen Zuwendungen” an ein Bundesmuseum oder die Nationalbibliothek umgeht. Diese sollen – je nach Willen der Vertragsparteien – ins Eigentum des jeweiligen Hauses oder des Bundes übergehen können. Allerdings soll eine etwaige Veräußerung von Werken, die im Eigentum eines Bundesmuseums oder der Nationalbibliothek stehen, nur mit Zustimmung von Kanzleramt und Finanzministerium erfolgen können.

(APA)

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