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Novelle gegen Diskriminierung bei Blutspende ab September in Kraft

Die Blutspende-Novelle gegen Diskriminierung ist ab September in Kraft.
Die Blutspende-Novelle gegen Diskriminierung ist ab September in Kraft. ©APA/dpa/Jörg Carstensen (Symbolbild)
Ab September fallen in Österreich die Ausschlüsse aufgrund der sexuellen Orientierung beim Blutspenden. Künftig gilt die Drei-mal-drei Regel.
Ab September Blutspenden ohne Diskriminierung
Ende der Diskiminierung von Homosexuellen bei Blutspende

Anfang Juni war die Novelle zur Blutspenderverordnung kundgemacht worden. Wer innerhalb der letzten drei Monate mehr als drei Sexualpartner hatte, darf ebenso lang kein Blut spenden. Diese Regel tritt mit der neuen Blutspendeverordnung am 1. September in Kraft.

Ende der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung beim Blutspenden

Unterschieden wird fortan nicht mehr zwischen hetero-, bi- und homosexuellen Menschen. Als Risikogruppe gelten laut neuer Verordnung jene, die innerhalb von drei Monaten mehr als drei verschiedene Sexualkontakte hatten und deren Partner - unabhängig von Geschlecht oder sexueller Orientierung. Für ein Jahr werden Personen vom Blutspenden ausgeschlossen, die unmittelbaren Kontakt zu einer mit HBV, HCV oder HIV infizierten Person hatten oder sich einem Risiko für die Ansteckung mit sexuell übertragbaren Infektionen ausgesetzt haben. Im besonderen Fokus stehen dabei Hepatitis B, Hepatitis C und HIV. Bei einem negativen Test auf diese Krankheiten wird die Wartefrist auf drei Monate verkürzt.

Aktualisierter Fragebogen ab 1. September

Auch ungeschützter Sex im unmittelbaren Vorfeld der Blutspende wird zum temporären Ausschlusskriterium. Weiterhin darf man nach kürzlich auskurierten Erkrankungen und Erkältungen, Zeckenstichen oder Auslandsaufenthalten in Tropen- und Malariagebieten nicht spenden. Ein aktualisierter, bundesweit einheitlicher Fragebogen, der vor jeder Blutspende ausgefüllt werden muss, kommt ab 1. September ebenfalls zur Anwendung. Zwar teste das Rote Kreuz jede Spende auf alle wichtigen Infektionskrankheiten, die über Blut übertragen werden. Da die Ergebnisse aber erst nach einem diagnostischen Zeitfenster aussagekräftig seien, bedürfe es aus Sicherheitsgründen dieses Screenings auf Basis medizinischer Kriterien, hieß es in der Presseaussendung.

"Mit der Kundmachung der novellierten Blutspenderverordnung beseitigen wir endlich die Diskriminierung von homo- und bisexuellen Männern, ihrer Partner und Partnerinnen und Trans-Personen", kommentierte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) die Neufassung Anfang Juni gegenüber der APA. "Die sexuelle Orientierung" werde "beim Blutspenden künftig keine Rolle mehr spielen". Der Minister unterstrich außerdem das "hartnäckige, große Engagement" der LGBTIQ+ Community, die seit mehr als 20 Jahren gegen Diskriminierung beim Blutspenden opponiert habe.

Corona-Pandemie sorgte auch bei Blutspenden für Engpässe

Im Zuge der Pandemie habe es durch Ressourcenprobleme im Personalbereich der Krankenpflege einzelne Engpässe bei den Blutlagerständen gegeben, berichtete das Rote Kreuz. Die flächendeckende Versorgung sei aber zu keinem Zeitpunkt akut gefährdet gewesen. Die Spendequote sei aber ausbaufähig: Von der Bevölkerung im spendenfähigen Alter nahmen im vergangenen Jahr 3,56 Prozent an entsprechenden Aktionen teil, in Wien waren es 1,4 Prozent.

(APA/Red)

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