AA

Notruf-Affäre: Kein Disziplinarverfahren bei Unkenntnis der Namen von Führungsbeamten

Für Polizisten, die die Namen von Führungspersonen nicht kennen, gibt es kein Disziplinarverfahren.
Für Polizisten, die die Namen von Führungspersonen nicht kennen, gibt es kein Disziplinarverfahren. ©Unplash/APA
Bei der Unkenntnis der Namen von Führungsbeamten droht kein Disziplinarverfahren. Das geht aus einer parlamentarischen Anfrage an den Innenminister hervor.
Polizei-Chef rastet am Telefon aus
Prüfung nach ausfälligem Notruf
Internet macht Polizei-Chef zur Lachnummer
Vize-Polizeichef wurde versetzt

Der Fall jenes hochrangigen steirischen Polizisten, der einen jungen Kollegen beim Notruf mit einem Disziplinarverfahren gedroht hatte, weil dieser ihn nicht beim Namen kannte, wird noch disziplinar- und dienstrechtlich geprüft. Die Unkenntnis der Namen von Führungsbeamten erfordere kein Disziplinarverfahren, geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage an den Innenminister hervor.

Nehammer antwortet auf Anfrage der Grünen

Die 18 Fragen und zahlreiche Detailfragen umfassende parlamentarische Anfrage des Grünen Nationalratsabgeordneten David Stögmüller wurden von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) in aller Kürze beantwortet. Demnach wusste das Ministerium über den Vorfall vom 6. September 2019 seit dem 26. November 2019 Bescheid, der Vorgesetzte wurde als Folge mit 28. November dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in der Regionaldirektion Steiermark "dienstzugeteilt". Die Maßnahme sei "noch aufrecht", es handle sich jedoch um "keine Versetzung", wie in der Anfragebeantwortung weiter ausgeführt wurde. Gegen den Beamten seien in den vergangenen fünf Jahren keine Dienstaufsichtsbeschwerden bekannt, hieß es in der Beantwortung.

Kein Disizplinarverfahren für Polizisten bei Namensunkenntnis

Das am Telefon angekündigte Gespräch des Vorgesetzten mit dem jüngeren Kollegen am darauffolgenden Montag fand übrigens nicht statt, auch habe es kein Disziplinarverfahren oder sonstige Konsequenzen gegen den jungen Polizeibeamten gegeben. Wenn die Namen von Führungsbeamten der Polizei nicht bekannt sind, "kann kein Disziplinarverfahren eingeleitet werden", geht aus der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage weiter hervor.

Weitere "Vorfälle" im Zusammenhang mit dem Führungsbeamten seien nicht aktenkundig, sie seien jedoch "aufgrund medialer Berichterstattung bekannt". Die inkriminierten Aussagen seien für einen stellvertretenden Landespolizeidirektor "nicht duldbar". Der Sachverhalt werde daher auch der dienst- und disziplinarrechtlichen Prüfung unterzogen.

Weitere parlamentarische Anfragen von den NEOS und der SPÖ

"Für uns ist ein solches Verhalten in der Polizei nicht tragbar. Schon gar nicht in einer Führungsposition. Erstmals müssen die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft abgewartet werden, danach muss es aus unserer Sicht zu einem Disziplinarverfahren kommen. Denn klar ist: So geht man nicht mit seinen Kollegen um - eine Frage des gegenseitigen Respekts", resümierte Stögmüller. Neben den Grünen haben auch NEOS und die SPÖ parlamentarische Anfragen zu dem Vorfall gestellt, die Antworten könnten in den kommenden Tagen vorliegen. Weiters läuft ein Verfahren wegen versuchter Nötigung bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt.

Hochrangiger Beamter wollte eigentlich Feuerwerk melden

Der hochrangige Polizist hatte in dem Telefonat eigentlich ein möglicherweise unerlaubtes Feuerwerk melden wollen. Als er trotz Namensnennung nicht vom Beamten am anderen Ende der Leitung erkannt wurde, drohte er, ihm "die Wadl virezurichten". Der Vorgesetzte beorderte den Polizisten in einem etwas ausfälligen Ton zum Termin in sein Büro, wo der junge Kollege alle Führungskräfte der steirischen Polizei auswendig aufzählen sollte: "Und wenn Sie sie nicht kennen, dann werden wir ein Disziplinarverfahren einleiten. Haben Sie mich verstanden?", hatte der leitende Beamte scharf nachgesetzt. Die Wiener Wochenzeitung "Falter" veröffentlichte einen Mitschnitt des Gesprächs.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Notruf-Affäre: Kein Disziplinarverfahren bei Unkenntnis der Namen von Führungsbeamten
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen