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Notorischer Nörgler vor Gerichtshof gescheitert

Jahrelang hat ein 59-jähriger Beamter vor deutschen Gerichten erfolglos um die Erstattung von 7.99 Euro für Magnesiumtabletten gestritten.

Jetzt ist der notorische Nörgler aus Frankfurt an der Oder mit einer Grundrechtsbeschwerde gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert.

Der Gerichtshof hat nach Angaben von Dienstag in Straßburg dabei von seinem Recht Gebrauch gemacht, “eine Klage abzuweisen, die er für einen Missbrauch des Beschwerderechts hält”. Die Beschwerdeflut in Straßburg wächst ohne Unterlass – derartige Bagatellfälle, von denen es tausende gibt, sollten in Zukunft herausgefiltert werden, damit sich die Richter aus den 47 Europaratsländern auf grundlegende Fragen des Schutzes der Menschenrechte konzentrieren können, hieß es aus Juristenkreisen.

Der Beamte des Landes Brandenburg hat 2002 von der Beihilfe die anteilige Bezahlung der Magnesiumtabletten beantragt. Die Beihilfestelle weigerte sich. Magnesium gilt als Nahrungsergänzung und nicht als Medikament. Da sein Gang durch die Instanzen der deutschen Justiz gegen diese Entscheidung auch nach fünf Jahren keine Entscheidung brachte, wandte der Mann sich mit einer Beschwerde über zu lange Verfahrensdauer an den EGMR.

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