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NÖ-Wahl: Wahlvorschläge bis 23. Dezember zu machen

Die Wahlvorschläge zur niederösterreichischen Landtagswahl 2023 müssen bis 23. Dezember eingebracht werden.
Die Wahlvorschläge zur niederösterreichischen Landtagswahl 2023 müssen bis 23. Dezember eingebracht werden. ©APA/BARBARA GINDL (Sujet)
Bis zum 23. Dezember müssen die Wahlvorschläge für die niederösterreichische Landtagswahl am 29. Jänner 2023 eingebracht werden.
29. Jänner 2023 als Termin für NÖ-Wahl festgelegt

Die Wahlvorschläge für die niederösterreichische Landtagswahl am 29. Jänner 2023 müssen bis 23. Dezember, 13.00 Uhr, bei den Kreiswahlbehörden bzw. bei der Landeswahlbehörde eingebracht werden. Die Veröffentlichung erfolgt spätestens am 29. Dezember, teilte die Landtagsdirektion am Mittwoch mit.

Vorschläge für Niederösterreich Wahl bis 23. Dezember

Als Stichtag wurde der 18. November festgelegt. Um wahlberechtigt oder wählbar zu sein, müssen Personen an diesem Tag über einen Hauptwohnsitz in Niederösterreich verfügen.

2. Dezember ist erster Tag der Auflegung des Wählerverzeichnisses

Der 2. Dezember ist der erste Tag der Auflegung des Wählerverzeichnisses für die niederösterreichische Landtagswahl 2023. Dieses muss fünf Werktage in einem allgemein zugänglichen Raum aufliegen. Binnen zehn Tagen ab Beginn der Einsichtsfrist können Berichtigungsanträge eingebracht werden.

NÖ Landtagswahl: Beantragung von Wahlkarten bis zum 25. Jänner

Wahlkarten für die Landtagswahl in Niederösterreich können bis zum 25. Jänner schriftlich beantragt werden. Am 27. Jänner um 12.00 Uhr ist der letztmögliche Zeitpunkt für mündliche Anträge zur Ausstellung einer Wahlkarte.

(APA/Red)

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