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NÖ: Prozess um Mordkomplott endete mit Haftstrafen

Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig. ©APA (Sujet)
Zwei Angeklagte sind Dienstagabend am Landesgericht Wiener Neustadt in einem Prozess um ein mutmaßliches Mordkomplott zu je elf Jahren Haft verurteilt worden. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Eine 79-Jährige aus dem Industrieviertel soll es auf ihren Schwiegersohn abgesehen gehabt und einen 52-Jährigen als Handlanger engagiert haben. Dieser beauftragte laut Anklage wiederum einen Gelegenheitsarbeiter, der die Tötungspläne letztlich der Polizei verriet. Die Urteile sind laut Gericht nicht rechtskräftig.

Die Schuldsprüche für den 52-jährigen Erstangeklagten und die Frau erfolgten in dem Geschworenenprozess wegen versuchter Bestimmung zum Mord. Die Vorwürfe wurden von den beiden Beschuldigten bestritten.

79-Jährige soll mit 52-Jährigem Mord an Schwiegersohn geplant haben

Nachdem der Ehemann der heute 79-Jährigen im Jahr 2015 gestorben war, soll die Pensionistin mehrmals Geld an betrügerische Internetbekanntschaften verloren haben. Ihre Tochter und der Schwiegersohn wiesen mehrmals auf diese Betrugshandlungen hin, was bei der nunmehr Beschuldigten aber nicht gut ankam. Die Tochter klagte später die Mutter auf Auszahlung vom Pflichtanteil ihres Erbes.

Die Industrieviertlerin entwickelte laut Staatsanwaltschaft daraufhin einen "Hass bzw. eine Abneigung" gegen ihren Schwiegersohn, den sie als Drahtzieher hinter den diversen innerfamiliären Streitigkeiten sah. Pläne wurden geschmiedet, wie der Mann "ausgeschaltet werden könne".

Angeklagter heuerte Handlanger an

Angeheuert wurde der 52-jährige gebürtige Wiener, der "sich in Erwartung finanzieller Zuwendung" stets rund um die 79-Jährige aufgehalten haben soll. Der Handlanger soll das Vorhaben dann an einen ihm schon länger bekannten Gelegenheitsarbeiter weiterdelegiert haben. Dieser sah sich in weiterer Folge immer wieder mit durchaus vehementen Forderungen des 52-Jährigen konfrontiert. Der Tenor laut Anklageschrift: Er müsse die Zielperson töten, dem Mann "das Rückgrat brechen oder ihn erschießen und anschließend die Leiche in Ungarn verscharren".

Die 79-Jährige, die in dem Prozess von Rechtsanwalt Stefan Traxler verteidigt wurde, behob auch Geld von ihrem Konto, um dem Erstangeklagten 5.000 Euro als sogenannten Vorschuss für den Auftrag zu bezahlen. Gleich danach fuhr der Beschuldigte nach Angaben der Staatsanwaltschaft gemeinsam mit dem Gelegenheitsarbeiter zum Haus des Schwiegersohns. Besichtigt wurde eine Anhöhe, die "optimal geeignet sei", um die Zielperson "von dort aus zu erschießen".

"Auftragskiller" geriet in Panik und erstattete Anzeige

Der als Auftragsausführer engagierte Mann geriet später in Panik. Er weihte seine Eltern ein und erstattete am 19. Februar Anzeige bei der Polizei. Laut dem Gerichtssachverständigen Peter Hofmann liegt eine psychiatrische Störung vor. Der Mann sei aber dennoch "aussagetüchtig und aussagefähig". Die überwiegende Mehrzahl der Befundanteile spreche dafür, dass die Schilderungen des Mannes "erlebnisbasiert sind".

Die Ausführungen des Zeugen waren für die Staatsanwaltschaft außerdem "detailreich und gleichlautend". Zudem wurden die Angeklagten von diversen Chat-Nachrichten belastet.

Die beiden Beschuldigten meldeten laut Gerichtsangaben Nichtigkeitsbeschwerde und - ebenso wie die Staatsanwaltschaft - Berufung an. Damit sind die Urteile nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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