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NÖ: Polizei sagt Umweltsündern den Kampf an

Gegen Umweltsünder werden in Niederösterreich verstärkte Polizeikontrollen durchgeführt.
Gegen Umweltsünder werden in Niederösterreich verstärkte Polizeikontrollen durchgeführt. ©Symbolbilder LPD NÖ
Die Polizei in Niederösterreich intensiviert die Kontrollen zur Einhaltung der Umweltgesetze. Fokus liegt auf der illegalen Ablagerung von gefährlichem Abfall, wie Asbest und alten Fahrzeugen. Grundlage sind die Chemikalien-Verbotsverordnung 2003 und das Abfallwirtschaftsgesetz Niederösterreich.

Mehrere Amtshandlungen und damit verbundene Anzeigen bei Bezirkshauptmannschaften und Magistraten seien bereits erfolgt, erklärte Chefinspektor Johann Baumschlager von der Landespolizeidirektion in St. Pölten auf Nachfrage. Er ergänzte, dass die Exekutive in jedem Bezirk über speziell geschulte umweltkundige Beamte verfüge.

Ablagerung von Asbestprodukten und Alt-Kraftfahrzeugen im Visier der Polizei

Die Chem-VerbotsV regelt den Umgang mit gefährlichen Chemikalien. Festgehalten ist u.a., dass Asbest und Asbestprodukte wie z.B. Welleternitplatten, Eternitschindeln, Eternit Fassadenplatten, Eternit Blumentröge, Bodenbeläge mit Asbestvinyl Rückenbelag, Fliesenkleber, Wasserleitungsrohre aus Asbestzement ab dem Zeitpunkt der Demontage "gefährlichen Abfall gemäß Abfallverzeichnisverordnung" darstellten. Bei der mechanischen Beanspruchung von Asbestzement durch Bohren, Schleifen, Brechen, Hochdruckreinigen usw. lösen sich aus der Oberfläche für das Auge nicht wahrnehmbare feinste Asbestfasern, "die lungengängig sind und vom menschlichen Abwehrmechanismus nicht ausgefiltert und ausgeschieden werden können". Das Inverkehrbringen und die Verwendung gebrauchter asbesthaltiger Produkte ist gemäß der Verordnung verboten.

Das AWG wiederum hält fest, dass Alt-Kfz, wenn sie nicht ordnungsgemäß entfrachtet wurden (Treibstoff, sämtliche Öle und Betriebsflüssigkeiten, Batterie, Treibladungen der Sicherheitseinrichtungen entfernt), immer gefährlicher Abfall sind, der nur einem befugten Sammler/Behandler übergeben werden dürfe. Derartige Fahrzeuge seien im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes "objektiv als Abfall einzustufen, der entsorgt werden muss". Die Polizei wies am Freitag auch auf die Folgen bei Verstößen gegen das AWG oder die Chem-VerbotsV hin. "Empfindliche Geldstrafen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen" seien möglich, wenn die Umwelt oder die Gesundheit von Menschen gefährdet wird. Aufklärung und Prävention soll über die Gefahren beim unsachgemäßen Umgang mit Abfällen und der unsachgemäßen Abfallentsorgung informieren.

(APA/Red)

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