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NÖ: Ex-Bürgermeister zu 16 Monaten bedingt verurteilt

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©pixabay.com (Sujet)
Am Freitag wurde ein ehemaliger Bürgermeister aus dem Mostviertel zu 16 Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Grund dafür war versuchter Betrug und Missbrauch der Amtsgewalt.

Weil er einer Mostviertler Gemeinde einen Vermögensschaden zugefügt haben soll, ist ein 49 Jahre alter Ex-Bürgermeister am Freitag am Landesgericht St. Pölten wegen versuchten Betrugs, Amtsmissbrauchs, Untreue und Diebstahls zu 16 Monaten bedingt und einer Geldstrafe verurteilt worden. Auch der zweitangeklagte ehemalige Bauhofchef wurde schuldig gesprochen. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.

Ex-Bürgermeister wegen versuchtem Betrug und Missbrauch der Amtsgewalt angeklagt

Dem Ex-Ortschef wurde unter anderem angelastet, rund 500 Tonnen Streusplitt bestellt zu haben, die nie geliefert wurden. Die 9.000 Euro, die die Gemeinde dafür an ein Unternehmen bezahlte, sollen für Arbeiten auf dem privaten Grundstück des ehemaligen ÖVP-Lokalpolitikers verwendet worden sein.

Die Streusplitt-Rechnungen soll der 39 Jahre alte Zweitangeklagte im Wissen, dass keine Lieferung stattfinde, gegengezeichnet haben. Der Ex-Bauhofleiter soll auch einer jener Gemeindebediensteten gewesen sein, die unrichtige Eintragungen ins Zentrale Melderegister (ZMR) vornahmen – ein weiterer Hauptpunkt der Anklage. Die Eintragungen soll der Ex-Ortschef veranlasst haben, um die Gemeinde so über die 2.500-Einwohner-Schwelle zu heben. Der 49-Jährige wollte sich laut Staatsanwaltschaft dadurch bereichern, nach dem Bezügegesetz ist das Bürgermeister-Gehalt an die Einwohnerzahl geknüpft. Dass er die Eintragungen ins ZMR veranlasste, gab der Erstangeklagte zu, ebenso zeigte er sich zu zwei weiteren Punkten der überaus umfangreichen Anklage geständig.

Das Schöffengericht wertete den bisher ordentlichen Lebenswandel, das Teilgeständnis, das lange Zurückliegen der Taten und dass es teilweise beim Versuch geblieben war als mildernd. Als erschwerend wurde das Zusammentreffen mehrere Verbrechen und Vergehen erachtet. “Sie waren die Hauptfigur in dem Ganzen”, betonte der vorsitzende Richter am abschließenden fünften Verhandlungstag in Richtung des Erstangeklagten. Neben der bedingten Haft fasste der 49-Jährige 2.520 Geldstrafe aus, zudem muss er 7.000 Euro an die Gemeinde bezahlen. Der Verteidiger des Ex-Ortschefs und der Staatsanwalt gaben keine Erklärung zum Urteil ab.

Zweitangeklagter ebenfalls schuldig gesprochen

Ebenfalls schuldig gesprochen wurde am Freitag der Zweitangeklagte. Er wurde wegen Missbrauchs der Amtsgewalt nicht rechtskräftig zu zwölf Monate bedingter Haft verurteilt. Sein Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Am vierten Prozesstag am 23. Jänner waren der Dritt-, Viert- und Fünftangeklagte vom Vorwurf der Bestechung bzw. Untreue freigesprochen worden. Diese drei Urteile sind rechtskräftig.

(APA/Red)

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