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NÖ: Asyl-Unterkunft verstieß gegen Verfassungsrecht

Das Asylheim Drasenhofen wurde schwer bewacht.
Das Asylheim Drasenhofen wurde schwer bewacht. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Die Unterbringung im Asylquartier Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) war laut Landesverwaltungsgericht rechtswidrig. Sie habe gegen das Verfassungsrecht auf persönliche Freiheit verstoßen.
Umstrittene Maßnahmen in Asylquartier

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Niederösterreich hat im Fall eines Flüchtlings entschieden, dass die Unterbringung im Asylquartier Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) 2018 rechtswidrig war. Ein nach einer Beschwerde des Betroffenen zuvor gegenteilig lautender Beschluss war vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden. Entsprechende Berichte von "Der Standard" und der "ZiB2" wurden am Mittwoch auf Anfrage bestätigt. Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) prüft nun Rechtsmittel.

Unterbringung verstieß gegen persönliche Freiheit

Die Überstellung und Unterbringung des Betroffenen in dem Quartier habe gegen das Verfassungsrecht auf persönliche Freiheit verstoßen, entschied das Landesverwaltungsgericht. Damit sei man der Ansicht des Verfassungsgerichtshofes gefolgt, sagte LVwG-Präsident Patrick Segalla zur APA. Die Entscheidung beziehe sich auf den Anlassfall und nicht auf das Asylquartier Drasenhofen als Ganzes, fügte er hinzu.

"Die Fachabteilung Asyl und Integration des Landes NÖ prüft aktuell die Einbringung von Rechtsmittel", teilte Landesrat Waldhäusl mit, der die Überstellung in das Flüchtlingsquartier im November 2018 angeordnet hatte. Möglich ist nach Angaben des LVwG eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof in Wien.

Asyl-Landesrat Waldhäusl stellt Justiz in Frage

Der Asyl-Landesrat stellte auch die Unabhängigkeit der Justiz infrage: "Die angeblich unabhängigen Gerichte entscheiden immer öfter im Sinne der Täter, jeglicher Opferschutz wird bequem ausgeblendet." Waldhäusl erwähnte in diesem Zusammenhang, dass der Beschwerdeführer aus Ghana wegen Drogendealens straffällig geworden sei. "Bedenklich ist hier allemal, dass der gleiche LVwG-Richter den gleichen Akt vor zwei Jahren abgewiesen hat, jetzt aber - ohne Verhandlung - das Urteil der Rechtswidrigkeit gefällt hat. Man fragt sich ernsthaft, welche Rechtsmeinung dieser in zwei Jahren wohl vertreten würde!?", meinte der FPÖ-Politiker.

Die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in dem von Securitys bewachten Quartier mit Stacheldraht und Ausgangsbeschränkungen hatte für viel Kritik gesorgt. Die Asylwerber wurden im Herbst 2018 nach wenigen Tagen von der Einrichtung im nördlichen Weinviertel nahe der Grenze zu Tschechien an andere Standorte verlegt.

Kritik von Grünen und NEOS

In einer Reaktion auf die Entscheidung des LVwG forderte Helga Krismer, die Landessprecherin der Grünen, am Mittwoch Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) auf, Waldhäusl das Misstrauen auszusprechen und dem Landesrat "wesentliche Agenden wie Flüchtlingsangelegenheiten, Fremdenangelegenheiten, Grundversorgung und Koordination der Integrationsangelegenheiten" zu entziehen. Die NEOS störten sich u.a. an der Justiz-Kritik Waldhäusls. "Offenbar sind wir mittlerweile so weit, dass rechtsstaatliche Entscheidungen nur dann akzeptiert werden, wenn sie einem persönlich zu Gesicht stehen", befand Landessprecherin Indra Collini.

(APA/red)

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