Der 26-Jährige wollte in Wien bei einer bekannten Ausbildnerin vorsingen sollen. “Weshalb haben Sie sich ausgerechnet das erste Haus am Platz ausgesucht?”, wollte am Montag Richterin Eva Brandstetter im Straflandesgericht wissen. “Weil ich das einmal im Leben ausprobieren wollte”, erwiderte der junge Mann, der seinen Angaben zufolge in London, Mailand und Wien Gesang und Klavier studiert.
Vier Nächte im Fünfsternhotel
Vier Nächte hatte sich der angehende Sänger im “Imperial” gegönnt, wobei er sich auch Speis und Trank genehmigte und fleißig telefonierte. Die 1.453 Euro, die dafür anfielen, konnte er nicht bezahlen. Als das Hotel feststellte, dass der Zechpreller eine nicht gedeckte Kreditkarte vorgelegt hatte, wurde die Polizei gerufen. Der Mann wanderte in U-Haft, wo er knapp fünf Wochen “dunsten” musste, ehe seine Verhandlung anberaumt wurde.
“Das ist im Übereifer passiert”, machte nun sein Verteidiger geltend. Sein Mandant habe ein Stipendium bewilligt bekommen und wäre grundsätzlich in absehbarer Zeit liquid gewesen. Wie das Beweisverfahren erbrachte, wäre dem Angeklagten die monatliche Unterstützung allerdings erst ab September ausbezahlt worden.
Der 26-Jährige wurde am Ende zur gesetzlichen Mindeststrafe von sechs Monaten bedingt verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, enthaftet ist der Mann trotzdem und wohnt jetzt wohl eher seiner finanziellen Lage entsprechend.