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NL: Keine Verjährung von Mord & Totschlag?

Die Niederlande wollen Verjährung von Mord und Totschlag abschaffen, eine Mehrheit im Parlament gilt als sicher - österreichische Justiz kannte im Kontrast zu Deutschland nie eine Verjährung.

Mord und Totschlag sollen in den Niederlanden in Zukunft nicht mehr verjähren können. Für ein entsprechendes Gesetz zeichnet sich am Mittwoch im Parlament in Den Haag eine große Mehrheit ab. Bisher kann Mord in den Niederlanden nicht mehr verfolgt werden, wenn die Tat mehr als 18 Jahre zurückliegt, bei Totschlag beträgt die Verjährungsfrist 15 Jahre. Befürworter einer Abschaffung der Verjährung argumentierten, ein Mord müsse immer mit einer Verurteilung des Täters gesühnt werden können. Mit Mitteln wie der DNA-Analyse sei heute zudem eine Aufklärung auch noch sehr lange nach der Tat möglich.

In Österreich konnten und können nach Auskunft des Justizministeriums Verbrechen gegen Leib und Leben „immer schon nicht“ verjähren. Das betreffe alle derartigen Delikte, die heute mit lebenslanger Haft bzw. im Falle von Mord mit lebenslanger Haft oder zehn bis 20 Jahren Freiheitsstrafe bedroht seien; früher habe dies Verbrechen betroffen, bei denen die Todesstrafe habe verhängt werden können. Im Gegensatz zu Deutschland, wo die Verjährung von Mord erst 1979 abgeschafft wurde, habe es in Österreich daher „keine Probleme“ in Bezug auf die spätere Strafverfolgung von mutmaßlichen Tätern der Nazi-Zeit gegeben.

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