Das erfuhr die APA aus dem Innenministerium. Bis zur Klärung des Sachverhalts werde keine Abschiebung erfolgen. Der Anwalt des 21-Jährigen, Nikolaus Rast, hatte bereits zuvor gefordert, seinen Mandanten bis zur Klärung der Vorwürfe nicht abzuschieben. Ursprünglich gab es Vermutungen, dass der Nigerianer am kommenden Freitag im Zuge eines Sonderfluges außer Landes gebracht werden solle. Ich habe hoffentlich das Innenministerium überzeugen können, dass er für die Beweisführung zur Verfügung stehen muss. Jetzt warte ich auf Freitag, was passiert, und überlege dann die nächsten Schritte, sagte Rast der APA.
Der 21-Jährige, der im Jahr 2003 wegen Suchtgifthandels in Österreich rechtskräftig verurteilt worden ist, hätte auf Grund eines rechtskräftig abgeschlossenen Asylverfahrens am 31. Juli über Frankfurt in seine Heimat abgeschoben werden sollen. Beim Umsteigen auf dem deutschen Flughafen habe er sich geweigert und dagegen gewehrt, in den Anschlussflieger zu steigen, hieß es am Dienstag im Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) zum Sachverhalt.
Dabei hätten die Beamten versucht, ihn unter Anwendung einsatzbezogener Körperkraft (AEK) zum Einsteigen zu bewegen. Im Zuge der Auseinandersetzung zog sich der Schubhäftling laut BIA einen Schnitt am Zeigefinger zu. Die Abschiebung wurde abgebrochen, und der 21-Jährige hätte mit einem deutschen Polizeifahrzeug nach Österreich zurücktransportiert werden sollte.
Dabei kam es allerdings wieder zu einer Rangelei, im Zuge derer ein deutscher Polizist Blessuren davontrug, weshalb gegen den Schubhäftling in der Bundesrepublik auch eine Anzeige wegen Widerstands gegen die Amtsgewalterstattet worden sei. Der 21-Jährige erhebt wiederum selbst Vorwürfe. Letztendlich wurde der Nigerianer mit einem deutschen Polizeifahrzeug nach Passau gebracht, von wo aus ihn die österreichischen Behörden mittels Kfz zur Polizeiinspektion Schärding brachten. Dort sei er wiederum misshandelt worden, gab der Nigerianer an.
Das BIA wartete am Mittwoch nach wie vor auf den Akt aus Frankfurt. Nach derzeitigem Wissensstand sind die Verletzungen des 21-Jährigen als leicht zu bezeichnen, sagte BIA-Leiter Mag. Martin Kreutner. In der Aussage des Schubhäftlings gebe es Widersprüche, die zu klären seien. Ich warne schon davor, Vorverurteilungen auszusprechen, sagte Kreutner unter Hinweis auf die Verletzung des deutschen Polizisten.