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Niederösterreich ändert Wohnbauförderung

Die Wohnbauförderung in Niederösterreich wird novelliert.
Die Wohnbauförderung in Niederösterreich wird novelliert. ©APA/HARALD SCHNEIDER (Symbolbild)
Die Wohnbauförderung in Niederösterreich soll zukünftig ein stärkerer Fokus auf Sanierung und die Reduzierung des Bodenverbrauchs gelegt werden. Der Beschluss zur Änderung der Wohnbauförderung soll im November von der Landesregierung getroffen werden, wie Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP) angekündigt hat. Die SPÖ hat Kritik geäußert.

Die Förderung für den großvolumigen Wohnbau wird neu strukturiert und die Einkommensgrenzen für Unterstützung sollen angehoben werden.

Deutschkenntnisse künftig Voraussetzung für Wohnbauförderung in Niederösterreich

Am Donnerstag erklärte Teschl-Hofmeister laut Landespressedienst, dass das Arbeitsprogramm mit dem Regierungspartner FPÖ weiterhin umgesetzt wird. Die Richtlinie für die Vergabe von Wohnungen wird unter anderem dahingehend angepasst, dass der Nachweis von Deutschkenntnissen nach dem Modell, das in Oberösterreich eingeführt wurde, erforderlich ist. Seit 202 ist beispielsweise im benachbarten Bundesland der Nachweis von Deutschkenntnissen für die Wohnbauförderung durch das Absolvieren einer Integrationsprüfung oder eine Bestätigung über das Sprachniveau "A2" erforderlich.

Im Rahmen der sogenannten Subjektförderung, also des Wohnzuschusses oder der Wohnbeihilfe, werden die Einkommensgrenzen aufgrund der Inflation erhöht. Antragsberechtigt sind Personen, die Eigentümer, Mieter oder Nutzungsberechtigte einer geförderten Wohnung, eines geförderten Wohnheims oder eines geförderten Eigenheims sind.

Niederösterreich stellt jährlich bis zu 134 Mio. Euro für gemeinnützigen Wohnbau bereit

Im Bereich des gemeinnützigen, großvolumigen Wohnbaus soll die Förderung laut Teschl-Hofmeister "zukunftsfit" gestaltet werden. Bisher wurde die Unterstützung in Form eines verzinsten und rückzahlbaren Förderungsdarlehens (Haftungsdarlehen) gewährt. Das Land übernahm die Zinssteigerungen, die über einen bestimmten Betrag hinausgingen. Das neue Modell gilt für die nächsten drei Jahre. Zukünftig wird ein Förderungsdarlehen des Wohnbauförderungsfonds zu festen und planbaren Zinssätzen gewährt, zusammen mit einem Zuschuss über einen Zeitraum von 20 Jahren. Der Zinssatz beträgt dabei 4,5 Prozent und ist degressiv. Bauträgern wird ein Direktdarlehen mit einer festen Verzinsung von drei Prozent über 40 Jahre angeboten, wobei 35 Jahre tilgungsfrei sind. Jährlich stehen bis zu 134 Millionen Euro für diese Fördermaßnahmen zur Verfügung. Teschl-Hofmeister betonte, dass so viel Geld wie noch nie für den Wohnbau bereitgestellt wird.

"Wir stellen damit sicher, dass trotz der schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse eine Planbarkeit für Mieter, Wohnbauträger und das Budget des Landes geschaffen werden kann", so Teschl-Hofmeister fest. Durch die vorgenommenen Änderungen kann die monatliche finanzielle Belastung für die Mieter niedrig gehalten werden. Dennoch könnten jährlich bis zu 1.800 neue Wohneinheiten im neuen Modell errichtet werden. Im Bereich des gemeinnützigen Wohnbaus gibt es derzeit keine Stagnation. Aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen konnte jedoch bei einigen Projekten noch nicht mit dem Bau begonnen werden. Dies liegt daran, dass sonst zu hohe Mieten verlangt werden müssten und dadurch Leerstand entstehen würde, was vermieden werden soll. "Es befinden sich derzeit niederösterreichweit knapp 5.000 Wohneinheiten im Bau. Zudem wurden heuer bereits 300 Millionen Euro Förderungsdarlehen an gemeinnützige Bauträger ausbezahlt", sagte die Landesrätin.

Neue Maßnahmen für "junges Wohnen" sollen 2024 präsentiert werden

Die Landesrätin erläuterte, dass im Hinblick auf eine Reduzierung des Flächenverbrauchs durch verstärkte Sanierungsmaßnahmen in einem ersten Schritt die Annuitätenzuschüsse von derzeit zwei Prozent (bei Vorlage eines Energieausweises) bzw. drei Prozent (ohne Energieausweis) auf vier Prozent erhöht werden sollen. Je nach Anzahl der Anträge ist geplant, mehrere Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Im Jahr 2024 werden Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Sanierung im Bereich des großvolumigen Wohnbaus präsentiert.

Für den Bereich "Junges Wohnen" plant man zusätzliche Unterstützungen neben dem bereits bestehenden Fördermodell für Personen bis 35 Jahre. Dieses bestehende Modell sieht einen Eigenfinanzierungsbeitrag von höchstens 4.000 Euro vor. Die neuen Unterstützungen sollen im nächsten Jahr vorgestellt werden. "Wir haben mit dem heute präsentierten Wohnbaupaket ein weiteres Versprechen eingelöst: Gerechtigkeit für Niederösterreicher im sozialen Wohnbau", so FPNÖ-Wohnbausprecher LAbg. Mag. Hubert Keyl in einer Aussendung. "Auch der Erhalt von Wohnbeihilfen wird an die Staatsbürgerschaft bzw. Deutschkenntnisse sowie erfolgte Integration in unsere Gesellschaft geknüpft", erläuterte Keyl.

SPÖ-Kritik an Reform von Wohnbauförderung

"Schwarz-Blau betreibt Bankenförderung statt Wohnbauförderung", meinte SPÖ-Landesparteichef Landesrat Sven Hergovich. "Offenbar ist geplant, einen Teil der Wohnbaugelder in Zukunft an einen Fonds auszulagern", teilte er in einer Aussendung mit. "So ein Finanzvehikel ist der öffentlichen Kontrolle durch den Landtag entzogen. Es hilft das Budgetdefizit zu verschleiern und bürdet den Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern Risiken auf, die kaum kontrollierbar sind."

(APA/Red)

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