Niederösterreich mit Waldbrandverordnungen

Untersagt ist in den entsprechenden Gebieten bzw. deren Gefährdungsbereich jegliches Entzünden von Feuer - also etwa auch das Grillen - sowie das Rauchen. "Schon ein kleiner Funke kann schnell zu großen Waldbränden führen, wie wir das in den letzten Monaten und Jahren leider schon oft erleben mussten", appellierte Landesvize Stephan Pernkopf (ÖVP).
Pyrotechnische Gegenstände betroffen
Vom Verbot umfasst ist auch das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie Zündhölzern oder Zigaretten sowie von Glasflaschen und Glasscherben aufgrund deren Brennglaswirkung. Ebenfalls untersagt ist das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen.
Der sogenannte Gefährdungsbereich ist dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers oder Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Übertretungen werden mit Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder mit Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu vier Wochen geahndet.
Zwei Waldbrände in Niederösterreich
Zuletzt waren in Niederösterreich am Dienstag gleich zwei Waldbrände binnen kurzer Zeit ausgebrochen. Betroffen waren unwegsame Gebiete in Gutenstein (Bezirk Wiener Neustadt) und in Hirschwang in der Gemeinde Reichenau an der Rax (Bezirk Neunkirchen). Fordernde Einsätze für die Feuerwehrleute nahmen ihren Lauf, binnen mehrerer Stunden waren die Flammen unter Kontrolle.
(APA/Red)