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Niederösterreich hat den kleinsten Landtag

Niederösterreich hat den kleinsten Landtag
Niederösterreich hat den kleinsten Landtag ©Apa
Im Verhältnis gesehen hat Niederösterreich den kleinsten Landtag in ganz Österreich. Ein Landesmandatar vertritt im Durchschnitt 28.700 Einwohner.

Am Dienstag,  den 22. November beschloss die Steiermark den Landtag zu verkleinern. Erstmals in der Zweiten Republik reduziert ein Bundesland die Zahl seiner Landtagsabgeordneten. Und dies, obwohl das steirische Landtagsparlament bei weitem nicht das größte ist. Nach der Zahl der von einem Abgeordneten vertretenen Einwohner liegt die Steiermark – mit rund 21.600 – mit den derzeit 56 Mandataren auf Rang 3. Niederösterreich hat nach diesem Verhältnis den schlanksten Landtag, das Burgenland den am besten ausgestatteten.

Niederösterreich hat den verhältnismäßig kleinsten Landtag

In Niederösterreich vertritt – nach der von der Statistik Austria ausgewiesenen Durchschnittsbevölkerung 2010 – ein Landesmandatar 28.700 Einwohner, im Burgenland nur 7.900. Im Burgenland gibt es zwar nur 36 Abgeordnete – in Niederösterreich 56 -, aber es ist das einwohnerschwächste Land. Das zweit-kleinste Bundesland, Vorarlberg, steht mit 10.300 Einwohnern pro Abgeordnetem nur knapp vor dem Burgenland, dann kommen Salzburg (14.700) und Kärnten (15.500), die nächst-größeren Länder.

Auf Rang 5 durchbricht Wien die Liste: Es ist das nach Einwohnern größte Land, kommt mit 100 Mandataren aber auf 17.000 Einwohner pro Abgeordnetem. Danach folgt die Reihe wieder der Einwohnerzahl: In Tirol (36 Mandatare) vertritt ein LAbg. 19.700 Einwohner, in der Steiermark (56) 21.600, in Oberösterreich (56) 25.200 und in Niederösterreich (56) 28.700. Mit der geplanten Reduzierung auf 48 Abgeordnete werden in der Steiermark künftig rund 25.200 Einwohner auf einen Abgeordneten kommen.

Kleinsten Länder haben die größten Landtage

Dass die kleinen Länder überdurchschnittlich große Landtage haben, hat gute Gründe: Denn nur mit einer entsprechenden Mandatszahl können auch alle relevanten Bevölkerungsgruppen (z.B. Jugendliche/Senioren, Berufsgruppen) und Kleinparteien in der Gesetzgebung vertreten sein.

So gestattete denn auch die 1959 eingeführte Verfassungsbestimmung im Artikel 95 eine Höchstanzahl von 36 Abgeordneten für Länder mit bis zu 500.000 Bürgern. Bis zu einer Million Bürger waren höchstens 48 Abgeordnete erlaubt, bis zu 1,5 Mio. 56. Die Bestimmung wurde 1978 ersatzlos aufgehoben, seither können die Länder die Größe der Landtage selbst festlegen.

Müssen Landtage verkleinert werden?

Über die Verkleinerung der Landtage wird seit langem diskutiert, seit dem EU-Beitritt auch unter Hinweis darauf, dass die Landtage seither nur mehr wenige Aufgaben haben. Für manchen – etwa den früheren steirischen VP-Landesrat Gerhard Hirschmann – war dies sogar ein Grund, radikal die völlige Abschaffung der Landesparlamente zu fordern. Ihre Verteidiger verweisen auf die gerade im großen EU-Verbund wichtige Rolle für die Identität der Regionen.

Bei aller Diskussion wurden die Landtagsgrößen lange nicht verändert, die bisher letzte Aufstockung gab es mit der Wahl 1977, als im Burgenland 36 statt vorher 32 Mandate vergeben wurden. Seither gibt es österreichweit 448 Landtagsabgeordnete. Vorher hatten auch Oberösterreich, Salzburg, die Steiermark (von 48 auf 56 ab der Wahl 1965) und Vorarlberg ihre Landtage vergrößert.

(APA)

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