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Niederlande wollen Sterbehilfe bei Kindern unter zwölf legalisieren

Die Sterbehilfe ist in den Niederlanden bisher bei Kindern ab dem zwölften Geburtstag erlaubt, die dazu ihre Einwilligung geben.
Die Sterbehilfe ist in den Niederlanden bisher bei Kindern ab dem zwölften Geburtstag erlaubt, die dazu ihre Einwilligung geben. ©Unsplash
In den Niederlanden soll die Sterbehilfe bei sterbenskranken Kindern im Alter von unter zwölf Jahren legalisiert werden. Gesundheitsminister Hugo de Jonge kündigte am Dienstag eine entsprechende Regulierung an. Er zitierte dabei eine Studie, wonach die Neuregelung etwa fünf bis zehn Kinder im Jahr in den Niederlanden betreffen werde.

Den Haag. Die Untersuchung zeige, dass es "unter Eltern wie Ärzten das Bedürfnis nach der aktiven Beendigung des Lebens von unheilbar kranken Kindern gibt, die hoffnungslos und unerträglich leiden und in der absehbaren Zukunft sterben werden", schrieb de Jonge an das Parlament.

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Nach monatelangem Streit geeinigt

Die Minister der Regierungskoalition hatten sich nach monatelangem Streit auf das Vorhaben geeinigt. Dafür müssen die geltenden Gesetze nicht geändert werden, wie der Gesundheitsminister erläuterte. Es sollen dafür lediglich Ärzte, die eine genehmigte Sterbehilfe bei einem unter zwölfjährigen Kind leisten, von der Strafverfolgung ausgenommen werden.

Die Sterbehilfe ist in den Niederlanden bisher bei Kindern ab dem zwölften Geburtstag erlaubt, die dazu ihre Einwilligung geben. Zudem ist sie bei Säuglingen im ersten Lebensjahr bei Zustimmung der Eltern legal. Für die dazwischen liegenden Altersgruppen gibt es hingegen bisher keine Regelung. Hintergrund ist die Diskussion darüber, ab welchem Alter Kinder selber in der Lage sind, eine Entscheidung über die Sterbehilfe zu treffen.

Die Niederlande und Belgien waren im Jahr 2002 die weltweit ersten Länder, welche die Sterbehilfe legalisierten. Belgien erlaubte dann 2014 die Sterbehilfe auch bei Kindern, danach taten dies ebenso die Niederlande.

Diskussion über Sterbehilfe auch in Österreich

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) vertagte Mitte Oktober die mit Spannung erwartete Entscheidung, ob das Verbot der Sterbehilfe in Österreich weiterbestehen soll. Die Beratungen darüber werden in der nächsten, voraussichtlich am 23. November beginnenden Session des Höchstgerichts fortgesetzt, teilte der VfGH am Montag mit. Auch über das Kopftuchverbot in Volksschulen wurde noch nicht entschieden.

Zur Sterbehilfe haben die Beratungen bereits im Juni begonnen, im September hat der VfGH eine mehrstündige öffentliche Verhandlung dazu abgehalten. Befragt wurden sowohl Befürworter als auch Gegner einer Liberalisierung. Vier Antragsteller, darunter zwei Schwerkranke und ein Arzt, wollen die Strafbarkeit der "Tötung auf Verlangen" und der "Mitwirkung am Selbstmord" kippen. Verteidigt wurde das Verbot von Vertretern der Regierung, aber auch einem Palliativmediziner.

(APA)

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