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Nicole Strau: Berufung zurückgewiesen

Nicoles Shirt &copy APA
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Es bleibt bei lebenslanger Haft für den Mörder der achtjährigen Nicole Strau - aufgrund der Brutalität der Tat und der kriminellen Neigung des Täters wurde die Berufung des Verurteilten zurückgewiesen.

Wie am Freitag bekannt wurde, hat das Wiener Oberlandesgericht die dagegen eingebrachte Berufung des 37-jährigen Michael P. zurück gewiesen. Die im vergangenen Dezember vom Erstgericht für den grausamen Mädchenmord verhängte Strafe sei „keinerlei Veränderung zugänglich“, heißt es im schriftlichen Urteil des Berufungssenats.

Tat war zu brutal

Dem mehrfach vorbestraften Mann wird darin „eine unverbesserliche schwer kriminelle Neigung“ bescheinigt. Dies und die besondere Brutalität der Tat ließen keinen Platz für ein Abrücken von der Höchststrafe, so das Gericht.

Michael P. hatte am 22. Dezember 1990 nach 17.30 Uhr Nicole Strau zufällig auf der Straße getroffen, nachdem diese ihre Tante in Simmering besucht hatte, um Weihnachtsgeschenke abzuholen. Er dürfte die sehr schüchterne Achtjährige, die ihn vom Sehen kannte – er war mit der Tante befreundet -, überredet haben, ihn zu begleiten.

Vergewaltigt und erschlagen

Das Mädchen wurde dann vergewaltigt und mit einem 1,35 Meter langen, abgebrochenen Ast im Laaer Wald erschlagen. Zuvor hatte der Täter versucht, sie mit ihren eigenen Schuhbändern zu erdrosseln. Spaziergänger fanden am nächsten Tag die mit Laub zugedeckte Leiche der Kleinen.

DNA-Test entlarvte Täter 13 Jahre nach dem Mord

Michael P. zählte von Anfang an zum Kreis der Verdächtigen, da die Kriminalisten davon ausgingen, dass Nicole mit keinem Unbekannten mitgegangen wäre. Er blieb aber dank eines falschen Alibis jahrelang unbehelligt. Erst 13 Jahre nach der Bluttat kam er vor die Geschworenen: Ein DNA-Gutachten hatte den Nachweis erbracht, dass die Spermaspuren von ihm stammten.

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