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Nicht vom Wind verwehen lassen!

Lebhafte bis stürmische Böen - so mancher Autofahrer fühlt sich derzeit wie vom Winde verweht. Damit es nicht so weit kommt, hat der ARBÖ einige Tipps zusammengestellt.

  • Blick nach oben vor dem Parken. Speziell bei älteren Gebäuden, Baustellen oder morschen Bäumen kann der Wind Teile lockern, die dann eventuell auf das Auto herabstürzen können.

  • Vorausschauend und defensiv fahren. Mit unvorhergesehenen Hindernissen wie aufgewirbelten Papier- oder Kartonteilen, Plastikplanen oder abgebrochenen Ästen ist zu rechnen.

  • Geschwindigkeit reduzieren, um eine bessere Bodenhaftung gegen seitlichen Sturmböen zu haben.

  • Fahrzeugtüre oder Heckklappe vorsichtig öffnen und den Griff festhalten. Böen können sonst die Türe aufreißen und ziemlichen Schaden anrichten.

  • Vor allem auf Landstraßen nur unter Einhaltung eines entsprechenden Seitenabstandes überholen, denn plötzliche Windböen können selbst Schwerfahrzeuge wie Lkw oder Busse um mehr als einen Meter versetzen.

  • Besondere Gefahr von Böen besteht auf Brücken, bei Tunnelausfahrten oder nach engen Häuserschluchten. Fahrbahnglätte, Dachlasten oder Aufbauten, die eine große Angriffsfläche bieten, können auch dazu beitragen, dass das Kfz vom Sturm verrissen wird.

  • Wird man von einer Sturmböe erfasst – Ruhe bewahren. Jede heftige Bewegung mit dem Lenkrad macht das Fahrzeug nur noch instabiler. Um das Auto wieder zurück auf die Spur zu bringen, nur gefühlvoll gegenlenken.

  • Sturmschäden werden grundsätzlich nur von der Kaskoversicherung gedeckt, wer nur haftpflichtversichert ist, schaut durch die Finger. ARBÖ-Juristin Dr. Barbara Auracher-Jäger weist darauf hin, dass es auch bei der Kasko auf die genauen Versicherungsbedingungen ankommt:
    Allgemein gilt: Von einem Sturm spricht man erst ab einer Windgeschwindigkeiten von 60 km/h.

  • Wer nur haftpflichtversichert ist, muss aus der eigenen Tasche zahlen. Denn Schäden durch umfallende Bäume oder herabstürzende Hausteile (Ziegelsteine, Fenster, Dachteile) gelten als höhere Gewalt. Zurückholen kann man sich die Kosten nur, wenn Bäume schon vor dem Sturm morsch oder Häuser durch schuldhaftes Verhalten der Besitzer baufällig waren. Das Problem dabei: Die Geschädigten müssen den Nachweis dafür erbringen, dass Wegehalter oder Hausbesitzer säumig waren.
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