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Nicht rechtskräftig: 20-Jähriger als Schläger verurteilt

Die Anklage: Ein mit zahlreichen Vorstrafen belasteter 20-Jähriger soll seine Freundin gefangen gehalten, bedroht und sie sowie einen Schüler geschlagen haben. Gut für ihn: Die Freundin entlastete ihn.

Er soll seine Freundin gefangen gehalten, bedroht und sie sowie einen Schüler geschlagen haben: Für einen “gerade mal 20-Jährigen mit einem Patzen an Hafterfahrung” (Richterin Eva-Maria Wilder) schaute es zu Verhandlungsbeginn am Freitag im Wiener Straflandesgericht nicht rosig aus. Dann relativierte sich die Sache: Das mit dem Einsperren und Bedrohen stimme nicht, erklärte das Opfer. Wegen Körperverletzung erhielt der Bursch, der sich nach einer bedingten Haftentlassung noch in der Probezeit befand, vier Monate Haft – nicht rechtskräftig.

Im November des Vorjahres soll es zum Vorfall mit der Freundin gekommen sein: Er soll sie in seiner Wohnung eingesperrt und sie mit dem Umbringen bedroht haben. Stimmt alles nicht, hatte der Angeklagte vor der Polizei angegeben. “Halten Sie an Ihrer Aussage fest?”, fragte die Richterin. “Ein bissl was muss ich schon ändern.”

Er habe seiner Freundin auf den Kopf geschlagen und dabei sei sie gegen die Tür geknallt, berichtigte er. “Kurzschlussreaktion.” Der Rest sei nicht wahr. Auch das Mädchen korrigierte seine erste Aussage: Er habe sie tatsächlich nur geschlagen. “Dann bin ich heimgefahren und hab’ gelogen. Ich hab gedacht, ich muss ihn mehr bestrafen.” Das könnte ein Nachspiel haben: “Denn auch bei der Polizei darf man nicht lügen”, belehrte die Richterin.

Aber schon einen Monat zuvor – und damit nur fünf Monate nach seiner bedingten Entlassung – gab es Ärger: Der 20-Jährige verprügelte einen 16-Jährigen an einer Bushaltestelle. Erinnern konnte sich der Bursch nur zum Teil: “Mehrere 0,5 Liter Bier” hatte er intus. Eines wusste er aber noch: “Der andere ist auf mich losgegangen.” Laut dem Schüler und seiner Freundin soll auch ein Begleiter des Angeklagten mitgemacht haben. Dieser gab an, er habe die Streithähne nur trennen wollen. Und schließlich: “Ja, einmal hab auch ich hingetreten.”

Das Urteil für den 20-Jährigen mit der “höchst betrübten Vorstrafensituation”: Vier Monate Haft wegen Körperverletzung. Auch wurde die Probezeit für jene acht Monate, die nach seiner bedingten Entlassung noch offen sind, von drei auf fünf Jahren verlängert. “Man muss schon sagen, die kriminelle Energie schwindet. Mit Raub hat er angefangen”, so die Richterin und riet auch zur Aggressionstherapie während der Strafverbüßung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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