Es gibt drei wichtige Gründe, wieso wir das so beurteilen:
Auf der vorgesehenen Trasse hat es nie einen Weg gegeben, der wurde erst 2002 im Kataster eingetragen, weil man einen Radweg bauen wollte; das ist widerrechtlich.
Es gibt eine bestehende, kaum benutzte Gemeindestraße, die als Alternativroute problemlos genützt werden könnte Die Vogelschutzrichtlinie besagt, dass im Aufenthaltsgebiet des Wachtelkönigs keine Veränderungen vorgenommen werden dürfen, die sich negativ auf seinen Aufenthalt auswirken. Sie gilt in der gesamten EU, in ganz Österreich und somit auch in Koblach.
Landesrat Rein sollte sich eher darum bemühen, die innerörtlichen Radwegenetze auszubauen und zu verbessern, damit das Fahrrad nicht nur Freizeit- sondern auch Alltagsverkehrsmittel wird. So steht es im Vorarlberger Verkehrskonzept als Zielvorgabe! Den Unfug im Koblacher Ried sollte er stoppen, solange noch Zeit ist! appelliert Rauch an Rein abschließend.
Quelle: Die Grünen