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NGOs nehmen Abgeordnete in die Pflicht

Die nicht gerade sensible Abschiebung von achtjährigen Zwillingen in den Kosovo lässt prominente Menschenrechtsorganisationen nicht ruhen. Amnesty international, Caritas, Diakonie und die SOS Kinderdörfer nehmen nun die Abgeordneten des Nationalrats in die Pflicht. In persönlichen Briefen werden die 183 Mandatare aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Kinderrechtskonvention uneingeschränkt in die Verfassung aufgenommen und eine Inhaftierung von Kindern verunmöglicht wird. Die Schreiben wurden heute Vormittag im Parlament abgegeben.
Purple Sheep
Wien: Achtjährige in Schubhaft

Die Vorgeschichte: Vergangene Woche wurden zwei Mädchen aus dem Kosovo zunächst von Beamten der Sondereinheit WEGA gemeinsam mit dem Vater aus ihrer Unterkunft abgeholt und am Tag danach in ihre Heimat abgeschoben, nachdem sämtliche Anträge auf Asyl oder humanitären Aufenthalt gescheitert waren. Besonders brisant wurde die Geschichte dadurch, dass die Mutter der Zwillinge kurz davor wegen akuter Selbstmordgefahr ins Krankenhaus eingewiesen werden musste und nicht mit ihren Kindern gemeinsam abgeschoben wurde bzw. werden konnte.

“Es kann für die Sicherheit der Republik nicht notwendig sein, zwei Kinder von ihrer Mutter zu trennen und mit Gewalt außer Landes zu schaffen”, heißt es nun im Brief der Menschenrechtsorganisationen an die Abgeordneten. Nach so einem Fall dürfe nicht zur Tagesordnung übergegangen werden, denn aus der täglichen Arbeit wisse man, dass dies kein Einzelfall sei.

Wenn es die Rechtslage erfordere, “Familien auseinander zu reißen und kleine Kinder frühmorgens mit gezücktem Sturmgewehr aus den Betten zu holen, um sie abschieben zu können”, dann gehörten diese Gesetze geändert: “Über alle Parteigrenzen hinweg fordern wir daher das Bekenntnis, dass Kinder nicht ins Gefängnis gehören.”

Es sei nur schwer zu begreifen, dass gut integrierte Familien, deren Kinder den größten Teil ihres Lebens in Österreich verbracht hätten, und die besser Deutsch als ihre Muttersprache sprächen, kein humanitäres Bleiberecht erhielten, argumentieren die Hilfsorganisation und glauben, dass im aktuellen Fall der Familie K. offensichtlich anerkannte Menschenrechte verletzt worden seien und gegen die Kinderrechtskonvention verstoßen worden sei.

Österreich habe zwar die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen bereits im Jahr 1992 ratifiziert, an eine Verankerung im Verfassungsrang für Kinder im Asyl- oder Bleiberechtsverfahren sei aber nicht gedacht worden: “Die Kinderrechtskonvention verlangt den Vorrang des Kindeswohls bei jeder Form staatlichen Handelns und sieht ausdrücklich den Schutz von Kindern im Asylverfahren und Fremdenrecht vor.” Das Vorgehen der Polizei, die Zerreißung von Familien durch Einsperren und getrennte Abschiebung zeigten aktuell die Missachtung dieses Grundsatzes.

Zu Mittag werden die Vertreter von Caritas, Diakonie, Amnesty und Kinderdörfern noch mit Bundespräsident Heinz Fischer zusammentreffen.

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