Die Aufhebung erfolgte aufgrund der Weisung von Landeshauptmann Hans Niessl (S), teilte die BH am Dienstag in einer Aussendung via LandesMedienService mit.
Der aufgehobene Baubescheid habe, “neben anderen formellen Fehlern, vor allem gegen den Flächenwidmungsplan der Gemeinde Eberau verstoßen”, lautet die Begründung. Laut dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Eberau dürfen “auf den betroffenen Grundstücken lediglich Wohnbauten samt Nebengebäuden und sonstige Gebäude und Betriebsanlagen errichtet werden, die den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Bevölkerung dienen”. Außerdem dürfen diese Bauten “keine das örtliche Maß übersteigende Gefährdung oder Belästigung der Nachbarn verursachen”.
Auch eine Prüfung durch die Landesamtsdirektion-Raumordnung sei zu diesem Ergebnis gekommen. Landeshauptmannstellvertreter Franz Steindl (V) hatte am Montag einen möglichen Nichtigkeitsgrund auch darin gesehen, dass der Umweltanwalt nicht zur Bauverhandlung geladen worden sei. Die Frage, ob der Umweltanwalt als Partei im Verfahren zu berücksichtigen gewesen wäre, sei insofern obsolet, “als der Bescheid schon aus den dargestellten Gründen nichtig ist”, hieß es dazu.
Regierungsspitze will Eberauer Bürger einbinden
Die Regierungsspitze hingegen will die Bürger der burgenländischen Gemeinde Eberau in die Entscheidung einbinden, ob in der Ortschaft eine Erstaufnahmestelle für Asylwerber errichtet werden soll. Sowohl Bundeskanzler Werner Faymann (S) als auch Vizekanzler Josef Pröll (V) sprachen sich dafür aus, einen entsprechenden Dialog zu beginnen. Ob die geplanten Volksbefragungen zum Erstaufnahmezentrum allerdings bindend sein sollen, wollten sich beide nicht festlegen.
Pröll meinte, man solle sich derzeit davor schützen, sich auf die Frage der Bindung einzulassen. Faymann unterstrich, dass man derzeit noch nicht einmal wisse, wer den letztlich befragt werden soll. Daher könne er das momentan noch nicht sagen.
Innenministerin Maria Fekter (V) wiederum argumentierte, dass man eigentlich auch die Bürger Traiskirchens befragen müsse, ob diese eine Entlastung für ihr Erstaufnahmezentrum wollten. Ob sie einen negativen Votum der Eberauer stattgeben würde, ließ die Ressortchefin offen. Sie gehe von einer Zustimmung aus, die sie dann als Bestätigung für das Projekt werten würde.
Einmal mehr verteidigte Fekter ihre Vorgehensweise. Da es keine Kooperationsbereitschaft der burgenländischen Landesregierung gegeben habe, sei ihr Weg die einzige Alternative gewesen. Auch Vizekanzler Pröll unterstrich, dass es für Fekter schwierig gewesen sei, da sich die burgenländische Landespolitik im Gegensatz zur steirischen beim Schubhaftzentrum Vordernberg nicht kooperativ gezeigt habe. Leise Kritik am Kurs der Innenministerin kam hingegen von Faymann. Er verstehe die Überraschung des burgenländischen Landeshauptmanns Hans Niessl “sehr gut”, dass er in das Projekt nicht einbezogen worden sei.
Grundsätzlich bekannte sich freilich auch der Regierungschef zur Errichtung eines dritten Erstaufnahmezentrums, bezüglich des Standortes Eberau solle es nun einen Dialog mit der Bevölkerung und der burgenländischen Politik geben. Faymann geht aber davon aus, dass auch noch die Gerichte beschäftigt werden. Auch Pröll nimmt an, dass am Ende des Prozesses eine Entscheidung des Höchstgerichts stehen wird. Fekter zeigte sich diesbezüglich am Dienstag zuversichtlich, dass ihre Vorgangsweise rechtlich halten werde.
Aufgegeben hat die Innenministerin den Standort Eberau noch lange nicht. Wenn sie so einen Kraftakt setze, und ein rechtskräftiges Projekt zustande bringe, werde sie es nicht nach drei Tagen wieder zurückziehen.