Polanski soll außerdem alle Ausweispapiere abgeben und unter Hausarrest gestellt werden. Dazu könne ihm eine elektronische Fessel angelegt werden. Ein Termin für die Freilassung steht bisher nicht fest. Gegen den Entscheid kann beim Schweizer Bundesgericht noch Beschwerde eingelegt werden.
Der Oscar-Preisträger war Ende September am Zürcher Flughafen auf Grundlage eines vorläufigen US-Haftbefehls festgenommen worden. Die USA haben offiziell seine Auslieferung beantragt. Polanski wird vorgeworfen, vor mehr als 30 Jahren ein damals 13-jähriges Mädchen betrunken gemacht und vergewaltigt zu haben.
Mehrfach hatten sich Polanskis Anwälte in den vergangenen Wochen um die Freilassung ihres Mandanten bemüht. Vor einigen Tagen akzeptierte er elektronische Fesseln, um seine Gefängniszelle mit einem Hausarrest in seinem Schweizer Feriendomizil tauschen zu können. Eine Auslieferung in die USA lehnt Polanski weiter ab. Polanski lebt in Frankreich und reiste bisher regelmäßig zu seinem Feriendomizil in Gstaad in der Schweiz. Vergeblich hatte er bereits seinen Feriensitz als Kaution für eine Freilassung angeboten.