AA

Neuregelung bei Wiener Mozarts: Eigene Zonen und Genehmigung

Für die Ticketverkäufer im Mozartkostüm wurden neue Regeln beschlossen.
Für die Ticketverkäufer im Mozartkostüm wurden neue Regeln beschlossen. ©APA/HANS KLAUS TECHT
Wiens Ticketverkäufer in Mozartkostümen brauchen künftig für ihre Tätigkeit eine Genehmigung. Zudem werden konkrete Verbotszonen eingeführt.
Verbotszonen für Ticketverkäufer

Im Wiener Landtag ist am Freitag eine Novelle des Gebrauchsabgabengesetzes beschlossen worden. Sie bringt neue Regeln für jene als Mozart verkleideten Verkäufer, die vor allem an touristischen Hotspots anzutreffen sind. Konkret wurde die rechtliche Möglichkeit geschaffen, Erlaubnis- bzw. Verbotszonen einzurichten.

Beschwerde über Mozarts vor touristischen Hotspots der Stadt

Sie sind in historische Kostüme gewandet, tragen meist Perücken und bieten Tickets für diverse Klassik-Konzerte an. Damit sorgen sie an stark frequentierten Plätzen, also etwa vor der Staatsoper oder dem Stephansdom, nicht nur für Begeisterung.

Wie Dompfarrer Toni Faber bei einem Medientermin im Sommer erläuterte, sind allein vor dem Steffl oft mehr als 40 Kartenverkäufer im Einsatz. Dies sei für Dombesucher oft regelrecht eine Hürde am Weg in die Kirche.

Neue Regeln für Ticketverkäufer beschlossen

Nun wurde die Kategorie Ticketverkäufer in das Gebrauchsabgabengesetz aufgenommen. Was vor allem bedeutet: Die Aktivität muss künftig beantragt werden, die Mozarts brauchen also eine Genehmigung. Möglich ist damit aber auch die Festlegung von Bereichen, in der die Händler ihrem Geschäft nachgehen dürfen und die Schaffung von Flächen, wo dies nicht gestattet ist.

Die Zonen selbst werden erst konkret ausgearbeitet. Laut dem Büro des zuständigen Wirtschaftsstadtrats Peter Hanke (SPÖ) laufen diesbezüglich derzeit Gespräche zwischen den Bezirken, der Wirtschaftskammer bzw. der zuständigen Magistratsabteilung 46 (Verkehrsorganisation).

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Neuregelung bei Wiener Mozarts: Eigene Zonen und Genehmigung
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen