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Neun Monate für versuchte Befreiung aus Schubhaft

Am Donnerstag musste sich ein 22-Jähriger im Wiener Straflandesgericht verantworten. Er hatte versucht in einem Wäschesack eine Gaspistole ins Polizeianhaltezentrum (PAZ) zu schmuggeln und einen Freund zu befreien.
Der  Angeklagte hatte am 15. Mai 2010 versucht, in einem Wäschesack eine Gaspistole und vier Schuss Munition ins Polizeianhaltezentrum (PAZ) Hernals zu schmuggeln, wo ein guter Freund in Schubhaftsaß.

Angeklagter entschuldigte sich für Befreiungsversuch

Als die Beamten den Besucher und den mitgebrachten Wäschesack durchsuchten, stießen sie in einer schwarzen Wollsocke auf die Waffe. “Das ist keine gute Idee gewesen“, konstatierte nun Richterin Karin Beber. “Ich weiß”, räumte der 22-Jährige ein, “ich war komplett außer mir damals“. Er wisse auch nicht, was ihm da eingefallen sei: “Ich möchte sagen, dass es mir leidtut“.

Neun Monate für versuchte Befreiung aus Schubhaft

Wie die Staatsanwältin betonte, habe der Angeklagte einen – wenn auch nicht unbedingt professionellen – Versuch unternommen, die Abschiebung seines Freundes zu verhindern. Der sich rechtmäßig in Österreich befindliche und als Hausmeister tätige 22-Jährige wurde wegen versuchter Befreiung eines Gefangenen schuldig erkannt. Er fasste neun Monate bedingte Haft aus. Das Urteil ist rechtskräftig. (APA/Redaktion)

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