Das Ungewöhnliche an diesem Fall: Die mittlerweile 56 Jahre alte Frau war von sich aus zur Polizei gegangen, um ein spätes Geständnis abzulegen. „Ich will mein Gewissen erleichtern“, lautete ihre Begründung.
Da Mord nicht verjährt, wird sich die Frau am 13. November vor einem Schwurgericht im Straflandesgericht verantworten müssen. Strafrahmen: Zehn bis 20 Jahre Haft, sofern das Gericht nicht vom außerordentlichen Milderungsrecht Gebrauch machen sollte. Die Anklage beruht ausschließlich auf den Angaben der Mittfünfzigerin, da es weder Tatzeugen noch Mitwisser gibt.
Ein Psychiater, der im Rahmen des gerichtlichen Vorverfahrens die gebürtige Kärntnerin untersucht hat, hält ihre Angaben für glaubwürdig und zuverlässig. Die Babyleiche hatte die Frau ihrer Aussage zufolge in einem Ofen verbrannt, die Asche im Hausmüll entsorgt.