Neues Unterbringungsgesetzes im Justizausschuss beschlossen

Anlass für die Änderungen war vor allem der sogenannte Brunnenmarkt-Fall. Im Mai 2016 hatte ein 21-jähriger geistig verwirrter Obdachloser in Wien-Ottakring ohne ersichtlichen Grund eine Passantin mit einer Eisenstange erschlagen. Eine Sonderkommission hat danach Defizite in der Vernetzung und bei den Informationsflüssen zwischen den verschiedenen beteiligten Stellen festgestellt.
Novelle des Unterbringungsgesetzes beschlossen
"Dem Unterbringungsgesetz liegt eine ausführliche Evaluierung zugrunde, die genau aufgezeigt hat, wo die Mängel im bestehenden Recht liegen", betonte die Justizsprecherin der Grünen, Agnes Prammer. Durch ein verbessertes Entlassungsmanagement werde sichergestellt, dass Menschen nach einer angeordneten Unterbringung nicht unversorgt aus Einrichtungen entlassen werden. "Zudem werden durch die Vernetzung der beteiligten Stellen und durch Begriffsklärungen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, dass bei Gefährdungen alle notwendigen Schritte gesetzt werden können, um zukünftig 'Brunnenmarkt-Fälle' zu verhindern."
Erstmals auch Bestimmungen von Kindern und Jugendlichen mit psyhischer Erkrankung
Mit der Novelle gibt es erstmals eigene Bestimmungen zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen, die mit einer psychischen Erkrankung leben. Das bisherige Gesetz bezog sich nur auf Erwachsene, spezielle Bedürfnisse von Jüngeren blieben unberücksichtigt.
(APA/Red)