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Neues Telekomgesetz bringt automatische Gebührenerhöhungen

Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ) hat eine Novelle zum Telekomgesetz (TKG) vorgelegt.
Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ) hat eine Novelle zum Telekomgesetz (TKG) vorgelegt. ©APA/HARALD SCHNEIDER
Kleine 5G-Antennen dürfen künftig an öffentlichen Gebäuden angebracht werden. Zudem wird die Elektronische Rechnung Standard, und die Telekommunikationsgebühren werden an die Inflation angepasst.

Im Rahmen des Aktionsplans für die Förderung der nächsten Mobilfunkgeneration, 5G, hat Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ) eine Novelle zum Telekomgesetz (TKG) vorgelegt. Es soll den Ausbau des Netzes beschleunigen und Verwaltungsvereinfachungen bringen. Ein zentraler Punkt ist der Rechtsanspruch für Telekomfirmen, an Gebäuden der öffentlichen Hand 5G-geeignete kleine Antennen anzubringen.

Frequenzen für 5G werden versteigert

Heuer im Herbst sollen die Frequenzen für 5G versteigert werden. Die Einnahmen daraus sollen überschaubar bleiben, versprach Hofer unter Verweis auf das Mindestgebot von lediglich 30 Mio. Euro. Das soll den Firmen den Spielraum für Investitionen eröffnen. Zugleich müssen die Gewinner der Versteigerung die Frequenzen aber auch nutzen, sonst können diese “Sekundärnutzern” zugeteilt werden, die die ungenutzten Frequenzen lokal und zeitlich begrenzt verwenden wollen. Alle Bewilligungen werden künftig befristet vergeben.

Telekommunikationsgebühren an Inflation angepasst

Telekommunikationsgebühren sollen künftig automatisch an die Inflation angepasst werden. Damit sollen aufwändige Novellierungen der Gebührenverordnung vermieden werden. Auch bereite das Infrastrukturministerium eine Neugestaltung des Systems der Funkgebühren vor, das insgesamt zu einer Gebührensenkung führen werde. Künftig soll auch das Infrastrukturministerium Daten aus dem Gebäude- und Wohnungsregister des Bundes nutzen können.

Die derzeit fünf Behörden, die das TKG 2003 sowie das FMaG 2016 (Bundesgesetz über die Marktüberwachung von Funkanlagen) vollziehen, sollen zu einer Behörde – dem Fernmeldebüro – zusammengeführt werden. Die Regulierungsbehörde wird ermächtigt, ein Verzeichnis über die aktuelle Breitbandversorgung in Österreich (“Zentrale Informationsstelle für Breitbandversorgung”) zu erstellen und zu veröffentlichen. Zur Rechtsbereinigung wird das Amateurfunkgesetz 1998 in das TKG 2003 eingearbeitet.

Elektronische Rechnungen als Standard

Künftig gelten elektronische Rechnungen als der Standard, auf Verlangen können die Kunden aber weiter Papierrechnungen verlangen.

Die Novelle des Komm Austria Gesetzes schafft weiters Grundlagen, um Radiostationen dafür zu entschädigen, dass der Frequenzbereich von 694 bis 790 MHz (“700 MHz-Band”) künftig für Mobiltelefonie statt für Radiosendungen gewidmet wird. Bis 30. Juni 2020 muss diese Umwidmung erfolgen. Die sogenannte Digitale Dividende II dürfte nach Schätzungen der Telekomindustrie Kostenersparnisse von 90 bis 270 Mio. Euro bringen.

(APA/Red.)

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