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Neues Symbole-Gesetz gilt auch für PKK-Sympathisanten

Das neue Symbole-Gesetz in Österreich umfasst auch die PKK.
Das neue Symbole-Gesetz in Österreich umfasst auch die PKK. ©APA/AFP/JOE KLAMAR
Die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) tritt in Österreich zwar offiziell nicht in Erscheinung, verfügt laut Innenministerium aber über etwa 4.000 Sympathisanten.

Die marxistisch ausgerichtete “Arbeiterpartei Kurdistans” (PKK) wurde 1978 gegründet. Ziel der Gruppierung war die Errichtung eines unabhängigen Staates in den vorwiegend kurdisch besiedelten Gebieten in der Osttürkei und den angrenzenden Nachbarländern Syrien, Irak und Iran. Die Organisation verübte dazu bis in die jüngere Vergangenheit Anschläge auf Militär und Zivilisten in der Türkei.

Gruppierung von der EU als Terrororganisation gelistet

Mittlerweile dürfte die PKK von der Forderung eines eigenen Staates abgerückt sein, sie strebt aber Autonomie innerhalb der bestehenden Staatsgrenzen an. Schätzungen zufolge starben im jahrzehntelangen Bürgerkrieg zwischen dem türkischen Staat und der PKK bis zu 40.000 Menschen. Anfang 2018 führte Ankara in Nordsyrien einen Krieg gegen Ableger der PKK, der zur Einnahme der Stadt Afrin und der gleichnamigen Region führte und eine Fluchtwelle der kurdischen Bevölkerung auslöste.

Nach dem vom EU-Parlament als völkerrechtswidrig eingeschätzten Militäreinsatz kam es laut Innenministerium alleine in Österreich zu mehr als 80 angemeldeten und unangemeldeten Protestkundgebungen kurdischer Aktivisten – bei denen nicht nur PKK-Fahnen, sondern auch Abbildungen des seit 1999 inhaftierten PKK-Gründers Abdullah Öcalan zur Schau gestellt wurden.

Laut Innenministerium rund 4.000 PKK-Sympathisanten in Österreich

Laut Ministerium sind in Österreich rund 40.000 Personen der kurdischen Volksgruppe zuzuordnen. Die PKK tritt hierzulande offiziell zwar nicht in Erscheinung, verfüge aber über etwa 4.000 Sympathisanten. Das Mobilisierungspotenzial für kurzfristig angemeldete Demonstrationen liege im Bereich einiger hundert Personen.

Die PKK ist in Europa hoch aktiv, etwa beim Sammeln von Spendengeldern, bei pro-kurdischer Öffentlichkeitsarbeit oder bei ideologischen Schulungen. Vereinzelt wurden auch bewaffnete Kämpfer gegen den IS und andere islamistische Gruppen im kurdisch-syrischen oder kurdisch-irakischen Grenzgebiet rekrutiert und ausgebildet. Die EU stuft die PKK als Terrororganisation ein, auch wenn sie laut einem EuGH-Urteil von 2014 bis 2017 zu Unrecht auf der EU-Terrorliste geführt wurde.

In Deutschland gehen die Staatsanwaltschaften seit März 2017 verstärkt gegen Sympathisanten der PKK vor. Das betrifft aber weniger die ohnehin schon länger verbotene PKK-Symbolik, sondern Fahnen und Logos kurdischer Milizen in Syrien. Das sind Organisationen, die maßgeblich am Kampf gegen den IS beteiligt waren und dabei auch Unterstützung aus dem Westen erhalten haben.

Österreich bei war PKK-Symbolen lange Zeit “relativ liberal”

“Das Zeigen der Flaggen dieser Milizen ist in Deutschland nicht generell verboten”, erklärte der Münchner Kommunikationswissenschaftler und pro-kurdische Aktivist Kerem Schamberger im APA-Gespräch. “Das Bundesinnenministerium argumentiert aber, dass die Symbole von der PKK usurpiert, also in Beschlag genommen worden seien. Mit dem Zeigen der Fahnen meint man demnach nicht die Organisationen, sondern die PKK.” In Deutschland würden derzeit Hunderte von Ermittlungsverfahren laufen, weil Menschen auf Demonstrationen Flaggen oder Abzeichen der Milizen zeigten oder auf Facebook teilten.

“Ermittelt wird hier aber nicht wegen Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung, sondern wegen Verstößen gegen das Vereinsgesetz”, so Schamberger, der hinter der Anzeigeflut Druck der Türkei vermutet. Österreich sei bis jetzt relativ liberal gewesen, was das Zeigen von PKK-Symbolen betroffen habe, so Schamberger. “Das Schwingen der PKK-Fahne auf Demos wurde etwa in Wien lange toleriert.”

Neues Symbole-Gesetz seit 1. März in Kraft

Damit ist allerdings spätestens seit 1. März 2019 Schluss, als das neue Symbole-Gesetz in Österreich in Kraft trat. Die Regelung wird auch auf die PKK und noch nicht näher spezifizierte Teil- oder Nachfolgeorganisationen angewendet. Damit bleibt offen, wie die heimische Justiz in Zukunft mit Demonstranten umgehen wird, die etwa Fahnen von kurdischen Milizen oder von der PKK-Schwesternpartei PYD zeigen. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 4.000 Euro – im Wiederholungsfall gar bis zu 10.000 Euro.

(APA/Red)

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