AA

Neues Prostitutionsgesetz: Polizei will anfangs informieren

Das neue Prostitutionsgesetz tritt am 1. November in Kraft.
Das neue Prostitutionsgesetz tritt am 1. November in Kraft.
Am 1. November  tritt in Wien das neue Prostitutionsgesetz in Kraft. Der Straßenstrich in Wohngebieten wird verboten, wobei es einige Erlaubniszonen - unter anderem auf Abschnitten des Gürtels - geben wird.
Prostitution am Gürtel erlaubt
Prostitutionsgesetz beschlossen

Die Polizei hat bereits Schwerpunktaktionen angekündigt, will in den ersten beiden Tagen des neuen Porstitutionsgesetzes allerdings vorrangig Sexarbeiterinnen einmal über die neuen Regelungen informieren. Erst ab 3. November werde dann verstärkt kontrolliert und angezeigt, kündigte Polizei-Sprecher Mario Hejl am Montag an. Die Arbeit der Exekutive werde außerdem bezirksübergreifend ablaufen, so Hejl. Die Kontrollen betreffen einerseits das neue Prostitutionsverbot in Wohngebieten. Wer dagegen verstößt, muss mit Strafen zwischen 500 und 700 Euro rechnen.

Neue Zonen im Prostitutionsgesetz

Im neuen Prostitutionsgesetz wird es allerdings fünf Ausnahmegebiete geben. Teile des Auhofs und des Praters sind bereits ab Dienstag erlaubte Zonen. Hinzukommen sollen noch zwei kleinere Gürtel-Abschnitte in den Bezirken Rudolfsheim-Fünfhaus sowie Neubau und ein Bereich am Alsergrund. Hier sind allerdings noch Verordnungsverfahren unter Einbeziehung der Bezirke ausständig. Weitere Erlaubniszonen könnten später folgen.

Andererseits schaut die Polizei künftig auch verstärkt Freiern auf die Finger. Diese können nämlich infolge des neuen Gesetzes ebenfalls belangt werden. Bahnen sie in Verbotszonen an, werden sie mit einer Strafe von 500 Euro sanktioniert.

Neues Prostitutionsgesetz: Meldepflicht von Bordellen

Darüber hinaus besteht ab Inkrafttreten der neuen Regelung eine Melde- bzw. Genehmigungspflicht für Bordelle und Laufhäuser. Hier ist auch das Magistrat eingebunden. Für bestehende Etablissements gibt es eine Übergangsregelung im neuen Prostitutionsgesetz bis Ende 2012. Bis dahin muss die Bewilligung vorliegen. Ist dies nicht der Fall bzw. sperren neue Lokale ohne Genehmigung auf, winken Pönalen von bis zu 7.000 Euro. Kontrolliert soll dies im Zuge von Schwerpunktaktionen werden.

Illegalen Bordellen geht es an den Kragen

Aus dem Büro der zuständigen Stadträtin Sandra Frauenberger hieß es am Montag, dass die Behörden bereits einige Häuser im Visier hätten, welche künftig keinesfalls mehr legal sein würden. Dabei handle es sich um Bordelle etwa in Hinterhöfen oder in oberen Stockwerken eines Gebäudes, so eine Sprecherin.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Neues Prostitutionsgesetz: Polizei will anfangs informieren
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen