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Neues ÖH-Wahlrecht brachte Änderung

&copy www.oeh.at
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Das Ende 2004 von der Regierung beschlossene neue Wahlrecht für die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) hat die Abstimmung über die Studentenvertretung radikal geändert.

Bis dahin wurde die 45 Mandate umfassende Bundesvertretung (BV), das österreichweite Studentenparlament, direkt nach dem Verhältniswahlrecht bestimmt. Nach der neuen, bei den ÖH-Wahlen 2005 erstmals angewendeten Regelung werden die Mandatare der BV von den Universitäts- und Akademievertretungen der einzelnen Hochschulen gemäß der Mandatsstärke der Fraktionen entsendet.

Dabei gilt: Je mehr Studenten eine Uni hat, desto mehr Sitze stehen ihr in der Bundesvertretung zu. Die meisten Mandatare hat daher 2005 die Uni Wien mit 14 entsendet. Sind an einer Hochschule mehrere Sitze in der BV zu vergeben, werden diese nach dem Verhältniswahlrecht aufgeteilt. Viele Unis und Pädagogischen Akademien erhielten dagegen auf Grund ihrer Studentenzahl nur einen Sitz, der von der stimmenstärksten Fraktion besetzt wird.

Kleine Unis sowie Pädagogische Akademien (Pädaks) mit weniger als 1.000 Studenten bilden auf Grund ihrer geringen Größe eine „Wahlgemeinschaft“, für die insgesamt zwei Sitze reserviert sind. Um auch kleineren Fraktionen eine Chance zu geben, dürfen „befreundete“ wahlwerbende Gruppen an mindestens sechs Universitäten sich vor der Wahl zu „Listenverbänden“ zusammenschließen. Erreichen sie insgesamt mindestens 1.000 Stimmen, dürfen auch sie einen Vertreter in die Bundesvertretung schicken.

Die Konsequenzen aus dem neuen Wahlrecht waren u.a.: Weil nur mehr die Uni- bzw. Akademievertretungen entsenden, gibt es kein bundesweites Antreten von wahlwerbenden Gruppen mehr. Außerdem werden Mandate unterschiedlich „billig“ bzw. „teuer“: Eine Uni bzw. Pädak hat ab mindestens 1.000 Studenten ein Anrecht auf einen Vertreter im Studentenparlament. Bei größeren Unis darf dagegen für je 5.000 Studierende ein Studierendenvertreter in die Bundesvertretung entsendet werden, bleibt dabei ein Rest von mehr als 2.500, ist ein weiterer Vertreter zu wählen. Diese Regelung hatte 2005 etwa zur Folge, dass die Universität Klagenfurt mit rund 7.200 ebenso nur einen Mandatar entsende durfte wie die Pädagogische Akademie des Bundes Salzburg mit rund 1.100 Studenten.

An den Machtverhältnissen in der Bundesvertretung hat das neue Wahlrecht nichts geändert, so wie in der Legislaturperiode davor stellt den ÖH-Vorsitz eine Koalition aus Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) und Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ). In der nun 62-köpfigen Bundesvertretung verfügen GRAS und VSStÖ zusammen über 31 Mandate, die VP-nahe AktionsGemeinschaft (AG) über 14, die Fachschaftslisten über elf, der Kommunistische StudentInnenverband (KSV), das Liberale StudentInnen Forum (LSF) und der Ring Freiheitlicher Studenten (RFS) über je ein Mandat. Drei Mandatare haben sich für keine Fraktion deklariert.

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