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Neues Gesetz gegen "Shrinkflation" bringt saftige Strafen für Mogelpackungen

Die Regierung verschärft die Regeln bei Mogelpackungen und Preisangaben.
Die Regierung verschärft die Regeln bei Mogelpackungen und Preisangaben. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Die Regierung geht gegen "Shrinkflation" vor: Handelsketten müssen künftig kennzeichnen, wenn bei gleichbleibendem Preis der Inhalt reduziert wird. Verstöße können mit bis zu 15.000 Euro geahndet werden.
"Shrinkflation" nimmt zu
SPÖ fordert hohe Strafen

Versteckte Preiserhöhungen im Lebensmittelhandel sollen erschwert und stärker geahndet werden. Auf ein entsprechendes Gesetz zur Bekämpfung der sogenannten "Shrinkflation" hat sich die Bundesregierung geeinigt, wie sie am Dienstag nach dem Ministerrat ankündigte. Demnach müssen Lebensmittelhändler die Verringerung des Packungsinhalts bei gleichbleibendem Preis künftig 60 Tage lang kennzeichnen. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 15.000 Euro.

Händler müssen neue Kennzeichnungspflicht einhalten

Die Auszeichnungspflicht bei einer Verringerung des Packungsinhalts gilt für Unternehmen des Lebensmittel- und des Drogerieeinzelhandels. Die Kennzeichnung muss am Produkt, am Regal oder in unmittelbarer Umgebung angebracht werden, wie Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) im Pressefoyer erklärte. Ausgenommen sind kleine selbstständige Kaufleute, die fünf Filialen oder weniger betreiben. Sie können der Kennzeichnung mittels Aushang nachkommen, bei ihren Filialen unter 400 Quadratmetern entfällt die Verpflichtung.

Strafen von bis zu 15.000 Euro bei Missachtung

Hattmannsdorfer sprach von einem "Anti-Mogelpackungs-Gesetz". Bei Verstößen soll es beim ersten Mal eine Beratung geben, beim zweiten Verstoß pro Produktvergehen Strafen in Höhe von 2.500 Euro gedeckelt mit 10.000 Euro, beim dritten Mal steigt die maximale Gesamtstrafhöhe auf 15.000 Euro.

Zudem sollen mit einem weitere Gesetz zur größeren Grundpreisauszeichnung die Preise für Konsumentinnen und Konsumenten besser vergleichbar werden. Demnach muss der Grundpreis mindestens halb so groß sein wie jener des Verkaufspreises. Damit mache man Schuss mit "Rabattmogeleien" von Lebensmittelkonzernen, sagte Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ).

Kritik vom Handel, Lob von Foodwatch

Das Gremium des Lebensmittelhandels in der WKÖ lehnt den Gesetzesentwurf "klar ab", wie es in einer Aussendung schreibt. Für den Handel bedeute die Kennzeichnungspflicht "erneut zusätzlichen Aufwand - und das, obwohl er nicht Verursacher der "Shrinkflation" ist". Aus Sicht von Obmann Christian Prauchner müsste eine Kennzeichnungspflicht auf europäischer Ebene bei den Produzenten ansetzen. Der "Nationale Sonderweg" werde zu Mehraufwand führen, der sich auch in den Regalpreisen niederschlagen werde.

In die gleiche Kerbe schlägt der Handelsverband, Interessensvertretung von Handelsunternehmen. Die neue Kennzeichnungspflicht sei "nicht verursachergerecht, erhöht Kosten und belastet 140.000 Beschäftigte im Lebensmittelhandel", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. Das Gesetz werde "die Preise in den Regalen nicht reduzieren, sondern zu mehr Bürokratie, mehr Personalaufwand und damit zu höheren Kosten führen. Händler würden sich über die "Shrinkflation" genauso ärgern wie die Konsumenten, könnten aber nichts dafür. Auch Will fordert eine EU-weite Kennzeichnungspflicht für Hersteller, diese wäre "verursachergerecht und fair".

Im Gegensatz dazu begrüßt die Konsumentenschutzorganisation foodwatch den Gesetzesvorschlag. Sie erinnert daran, dass eine gemeinsame Analyse mit der Preisvergleichs-Plattform preisrunter.at gezeigt habe, dass "mittlerweile fast alle Produktkategorien von Lebensmitteln betroffen sind - von Knabbergebäck über Gemüsekonserven bis hin zu Eiscreme".

(APA/Red)

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