Besonderes Augenmerk gilt dabei der sozialen Kompetenz der Bewerber, betonte die Vollzugsdirektion am Freitag in einer Pressemitteilung. Das neue, mit 1. April in Kraft getretene Aufnahmeverfahren ist mehrstufig aufgebaut. Die Kandidaten müssen Rechtschreib- und Rechenkenntnisse sowie gutes Allgemeinwissen nachweisen. Unumgängliche Voraussetzungen sind die medizinische Eignung, eine entsprechende körperliche Fitness und eine psychologische Begutachtung. Zusätzlich gibt es ein Bewerbungsgespräch.
Neues Aufnahmeverfahren
“Erst wenn ein Kandidat alle Phasen positiv absolviert hat, kann er in den Justizwachdienst aufgenommen werden”, betonte Peter Prechtl, der Leiter der Vollzugsdirektion. Mit diesem Vorgehen soll sichergestellt werden, dass die am besten geeigneten Kandidaten zum Zug kommen.
Umfassende Informationen zum Berufsbild und Anforderungsprofil der Justizwache sowie zum Aufgabenbereich des Strafvollzuges finden sich auf der Website des Justizministeriums. Dort sind alle Details zu den neuen Aufnahmekriterien und Antworten auf häufig gestellte Fragen nachzulesen. Es gibt auch die Möglichkeit einer Online-Bewerbung, wobei in einem separaten Download-Bereich alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.
(APA)