AA

Neuerlicher Raubüberfall nur 17 Tage nach Gerichtsurteil

Ein Mann wurde nur 17 Tage nach dem Urteil wieder straffällig.
Ein Mann wurde nur 17 Tage nach dem Urteil wieder straffällig. ©APA/Themenbild
25 Monate Gefängnis für vorbestraften 17-Jährigen, der rasch rückfällig wurde. Er war an versuchtem Raub von Marihuana beteiligt. 27 Monate Haft für 18-jährigen Komplizen.

Bereits 17 Tage nach seiner Verurteilung im Raubprozess vom 15. Oktober 2019 am Landesgericht beging der 17-jährige Österreicher türkischer Abstammung nach den gerichtlichen Feststellungen erneut einen Raub. Demnach versuchte der Dornbirner, am 1. November 2019 in Knittelfeld einem Drogenlieferanten auf der Straße 20 Gramm Marihuana im Wert von 200 Euro mit Schlägen und Tritten zu rauben. Beteiligt an dem Raubversuch in der Steiermark waren nach Ansicht der Richter zwei tschetschenische Brüder im Alter von 17 und 18 Jahren.

Jetzt auf VOL.AT lesen

Für den versuchten Raub wurde der vorbestrafte 17-Jährige gestern am Landesgericht Feldkirch zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen sieben Haftmonate aus der damals bedingt gewährten Verurteilung vom Oktober 2019. Damit beträgt die Gesamtstrafe für den Lehrling 25 Monate. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der Strafrahmen für den Jugendlichen betrug null bis fünf Jahre Gefängnis.

Schuldig gesprochen wurde der Teenager auch wegen versuchter schwerer Körperverletzung: Drei Wochen nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft wegen des Raubversuchs war er in einem Dornbirner Lokal gegen einen Gast und einen Security tätlich vorgegangen. Nach dem Vorfall im Lokal wurde der Minderjährige wieder in Untersuchungshaft genommen.

Zwei Brüder beteiligt

Am missglückten Drogenraub in der Steiermark waren nach Überzeugung der Richter auch zwei vorbestrafte tschetschenische Brüder beteiligt. Dafür wurde über den in der Steiermark lebenden 18-Jährigen eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten verhängt. Zudem hat der Arbeitslose eine offene Haftstrafe von drei Monaten aus einer Vorstrafe wegen schweren Raubes zu verbüßen. Insgesamt beläuft sich die rechtskräftige Sanktion also auf 27 Monate Gefängnis. Die Strafdrohung für den jungen Erwachsenen belief sich auf null bis zehn Jahre Haft.

Sein 17-jähriger Bruder kam rechtskräftig mit einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1440 Euro davon.

Auch der in Dornbirn lebende Tschetschene wurde am 15. Oktober 2019 verurteilt, wegen Hehlerei, und damit äußerst rasch rückfällig.

Keine Debatte über Raub

Richterin Sabrina Tagwercher merkte an, man könne darüber diskutieren, ob Marihuana legalisiert werden solle. „Aber es kann keine Debatte darüber geben, ob man Raub legalisieren soll“, sagte die Vorsitzende des Schöffensenats.

  • VIENNA.AT
  • Neue
  • Neuerlicher Raubüberfall nur 17 Tage nach Gerichtsurteil