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Neuer Wiener Erzbischof: Donnerstag dürfte Klarheit bringen

Josef Grünwidl (links): Wird er neuer Wiener Erzbischof?
Josef Grünwidl (links): Wird er neuer Wiener Erzbischof? ©APA/HANS KLAUS TECHT
Rund um die Frage des neuen Wiener Erzbischofs dürfte schon am Donnerstag Klarheit herrschen.
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Entscheidung verzögert sich weiter

Der neue Wiener Erzbischof dürfte bereits am Donnerstag feststehen. Am morgigen Donnerstag wird der Ministerrat laut APA-Informationen aus Regierungskreisen in einem Umlaufbeschluss den neuen Oberhirten absegnen. Als Favorit gilt Josef Grünwidl, der seit 22. Jänner als apostolischer Administrator in der Diözese dient. Der damalige Erzbischof Christoph Schönborn hatte sich davor in den Ruhestand zurückgezogen.

Wer wird neuer Wiener Erzbischof?

Weitere Kandidaten, die in der Vergangenheit genannt wurden, sind der Innsbrucker Bischof Hermann Glettler sowie der Generalsekretär der Bischofskonferenz Peter Schipka. Doch laut einem Bericht der "Presse" sind die Würfel fix auf Grünwidl gefallen. Auch die "Kleine Zeitung" hatte am Wochenende den Administrator als deutlichen Favoriten genannt.

Dabei hatte sich Grünwidl vor einigen Wochen selbst aus dem Rennen genommen. Noch im Juli hatte er gegenüber den "NÖN" bekräftigt, er wolle das Amt nicht übernehmen. Manche seiner Positionen sind auch nicht unbedingt mit jenen des Vatikan deckungsgleich. So hatte er sich im April gegen das Pflicht-Zölibat ausgesprochen. Der 62-Jährige hat durchaus Erfahrung in der Erzdiözese. 1993 wurde er für fünf Jahre Sekretär des neu ernannten Erzbischofs Schönborn. Vor seiner Ernennung zum Administrator war er geschäftsführender Vorsitzender des Wiener Priesterrats.

Wenige Wiener Erzbischöfe in letzten Jahrzehnten

Dass es einen neuen Wiener Erzbischof gibt, ist keine Alltäglichkeit. 30 Jahre ist es her, dass Schönborn in sein Amt eingeführt wurde. Überhaupt gab es in der Zeit seit dem Zweiten Weltkrieg erst vier Wiener Erzbischöfe, was vor allem auch mit der ebenfalls 30-jährigen Amtszeit von Kardinal Franz König zusammenhängt.

Der Ministerrat wird gemäß Konkordat mit der Angelegenheit befasst. Anzunehmen ist, dass die Regierung keine Einwände "allgemein politischer Natur" haben wird.

(APA/Red)

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