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Neuer Tiefstand: 2018 gab es weniger Verurteilungen

Im Vorjahr gab es um 1,9 Prozent weniger Verurteilungen.
Im Vorjahr gab es um 1,9 Prozent weniger Verurteilungen. ©APA/Georg Hochmuth (Themenbild)
Laut Statistik Österreich gibt es einen neuen Tiefstand bei gerichtlichen Verurteilungen in Österreich. Die Anzahl im Vorjahr ist um rund 1,9 Prozent gesunken.

Im Vorjahr sind in Österreich 30.157 gerichtliche Verurteilungen registriert worden. Das sind um 1,9 Prozent weniger als 2017. Damit wurde laut Statistik Austria ein neuer Tiefstand an rechtskräftigen Verurteilungen erreicht. Nachfragen zum verbreiteten Zahlenmaterial waren am Freitag von der Statistik Austria nicht zu bekommen, die APA wurde telefonisch auf kommenden Montag vertröstet.

Mit 43,7 Prozent wurden die meisten Verurteilungen im Sprengel des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) verzeichnet, das die Bundesländer Wien, Niederösterreich und das Burgenland umfasst. Auf die OLG-Sprengel Linz (Oberösterreich, Salzburg) entfielen 22,3 Prozent, auf Graz (Steiermark, Kärnten) und Innsbruck (Tirol, Vorarlberg), 22,9 bzw. 13,1 Prozent.

Vier Fünftel der 2018 Verurteilten waren Männer

Insgesamt wurden 2018 27.655 Personen rechtskräftig abgeurteilt. Über vier Fünftel waren Männer (85,1 Prozent), die damit beinahe sechsmal so oft verurteilt wurden wie Frauen. 5,9 Prozent der Verurteilten waren Jugendliche, 10,9 Prozent junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 20. Deutlich mehr als die Hälfte der Verurteilten waren österreichische Staatsbürger (56,5 Prozent).

Bei beinahe zwei Drittel aller Verurteilungen wurde 2018 eine Freiheitsstrafe verhängt, davon wurden mehr als die Hälfte der Strafen bedingt nachgesehen. In Summe machten diese mit 35,7 Prozent den größten Anteil aus, gefolgt von unbedingten Geldstrafen (21,8 Prozent) und unbedingten Freiheitsstrafen (20,1 Prozent).

Bei der Mehrheit kommt es zu Wiederverurteilungen

Den 30.157 Verurteilungen lagen im Berichtsjahr 48.830 Delikte zugrunde. Den größten Anteil machten mit 30,3 Prozent strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen aus, gefolgt von Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz (19,5 Prozent), und Verbrechen gegen Leib und Leben (17,6 Prozent).

Interessant sind auch die Zahlen zu Wiederverurteilungen. Von den 28.704 Personen, die 2014 entweder rechtskräftig zu bedingten oder teilbedingten Haftstrafen verurteilt oder aus einer unbedingten Freiheitsstrafe bzw. Anstaltsunterbringung entlassen wurden, landeten mehr als zwei Drittel in den folgenden vier Jahren nicht mehr vor Gericht. Bei den 32,9 Prozent, die wieder verurteilt wurden, erfolgte der neuerliche Schuldspruch relativ zeitnah. In zwei Drittel der Fälle wurden die Betroffenen innerhalb der nächsten beiden Jahre wieder abgeurteilt.

(APA/Red)

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