AA

Neuer Service zur Betriebskostenabrechnung

Damit sowas nicht mehr so oft passiert: Betriebskostenabrechnung online prüfen lassen
Damit sowas nicht mehr so oft passiert: Betriebskostenabrechnung online prüfen lassen ©Bilderbox
Recht oft gibt es ja 'Bresln' bei den bald ins Haus flatternden Betriebskostenabrechnungen. Damit das nicht mehr passiert, gibt es eine neue Website der Stadt Wien.

Der Wiener Betriebskostenrechner ist hier abrufbar. Das Programm ist österreichweit einzigartig und ermöglicht den Wienern, schnell und unbürokratisch die eigene Betriebskostenabrechnung auf Angemessenheit zu kontrollieren. Mit wenigen Mausklicks können zudem die einzelnen Betriebskostenpositionen auf Plausibilität überprüft werden. Dem Betriebskostenrechner liegen Referenzwerte von Wohnhausanlagen in ganz Wien für die allgemeine Berechnung der Betriebskostenabrechnungen 2011 und 2010 zugrunde. Durch Eingabe der Werte aus der individuellen Betriebskostenabrechnung wird ermittelt, ob diese, verglichen mit dem zugrundeliegenden Datenmaterial, als niedrig, mittel oder mitunter (zu) hoch einzustufen sind.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

“Wie die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, kommt es leider immer wieder vor, dass Hausverwaltungen den Mieterinnen und Mietern zuviel verrechnen. Deshalb ist bei Verdacht eine Überprüfung der Betriebskostenabrechnung jedenfalls zu empfehlen. Gemäß dem Motto ‘Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser’ kann nun mithilfe des neuen Betriebskostenrechner jede und jeder jederzeit eine grundsätzliche Überprüfung der eigenen Jahresabrechnung vornehmen”, erklärt Wohnbaustadtrat Michael Ludwig.

Der Betriebskostenrechner, der in Kooperation der MA 25 und der MA 50 entwickelt wurde, bietet die Möglichkeit der grundsätzlichen Überprüfung auf Angemessenheit. Die Ergebnisse bieten allerdings selbst bei niedrigen Werten keine Gewähr dafür, dass nicht auch eine unzulässige Verrechnung vorliegen kann. Demgegenüber kann auch bei ausgewiesenen hohen Werten deren Verrechnung dennoch zulässig sein. Mögliche Gründe für niedrige oder hohe Werte, die von Wohnhaus zu Wohnhaus unterschiedlich sein können, können mit nur wenigen Mausklicks erfahren werden.

Auch Schlichtung ist möglich

Sollte der Verdacht auf unzulässige Verrechnungen bestehen, und lässt sich dieser zwischen Mietern und Hausverwaltung nicht ausräumen, so wird dies bei der Schlichtungsstelle geklärt. Die Schlichtungsstelle ist eine den Gerichten vorgelagerte Anlaufstelle bei Schwierigkeiten bzw. Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietern und Hauseigentümern bzw. der Hausverwaltung.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Neuer Service zur Betriebskostenabrechnung
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen