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Neuer ORF-Beitrag besiegelt Aus für GIS-Kontrollen

Der Besuch von GIS-Mitarbeitern an der Wohnungstür fällt mit 1. Jänner weg.
Der Besuch von GIS-Mitarbeitern an der Wohnungstür fällt mit 1. Jänner weg. ©Canva/APA (Sujet)
Ab 1. Jänner 2024 muss pro Hauptwohnsitz-Adresse ein ORF-Beitrag in Form einer Haushaltsabgabe gezahlt werden. In manchen Bundesländern wird noch eine Landesabgabe aufgeschlagen. Hier lesen Sie, was sich im kommenden Jahr für GIS-Zahler ändert.
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Mit 1. Jänner wird anstatt der gegenwärtigen an Fernseher und Radio gekoppelten GIS-Gebühr ein geräteunabhängiger ORF-Beitrag in Form einer Haushaltsabgabe eingehoben. Bisher schrieb die GIS Gebühren Info Service GmbH die Gebühr vor, künftig erledigt das die ORF-Beitrags Service GmbH.

Keine Neuanmeldung für GIS-Zahler nötig, Meldung nur für Hauptwohnsitz

Personen, die bereits bei der GIS gemeldet sind, werden automatisch in das neue System übernommen, wurde in einer Aussendung mitgeteilt. Bisherige Befreiungen von der Gebühr bleiben aufrecht und müssen damit nicht neu beantragt werden. Wer bisher an seiner Hauptwohnsitz-Adresse die GIS nicht angemeldet hatte, muss sich ab sofort unter www.gis.at registrieren. Pro Hauptwohnsitz ist lediglich eine Meldung nötig. Für Nebenwohnsitze muss kein ORF-Beitrag entrichtet werden.

Ab 1. Jänner fallen GIS-Hausbesuche weg

Der ORF-Beitrag beläuft sich auf 15,30 Euro pro Monat und ist damit billiger als derzeit. In manchen Bundesländern wird noch eine Landesabgabe aufgeschlagen, die nicht dem ORF zugute kommt. Der Betrag ist im Voraus zu zahlen - mit Zahlschein einmal jährlich, mit Einrichtung einer Einzugsermächtigung zweimal oder sechsmal im Jahr.

Der bisherige Außendienst und damit der Besuch von GIS-Mitarbeitern an der Wohnungstür fällt mit 1. Jänner weg. Auch wird im Herbst mit einer Kampagne über die Umstellung, die auf Basis einer Gesetzesänderung erfolgt, informiert.

(APA/Red)

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