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Neuer Forschungsrat von Regierung beschlossen

Der Ministerrat hat den neuen Forschungsrat beschlossen.
Der Ministerrat hat den neuen Forschungsrat beschlossen. ©APA/ROBERT JAEGER
Die Regierung hat am Mittwoch im Ministerrat den neuen Forschungsrat beschlossen. Die Mitglieder des neuen Gremiums sollen bis Ende April bestellt werden.

Mit dem neuen Forschungsrat wird die von der Reigerung geplante Fusion der bestehenden Räte - Wissenschaftsrat und Rat für Forschung und Technologieentwicklung (RFTE) - umgesetzt. Der "Rat für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung" (FWIT-Rat) wird ein neues zentrales Beratungsgremium für die Bundesregierung.

Neuer Forschungsrat soll gesamten Innovationsbogen abdecken

"Der FWIT-Rat soll die Bundesregierung zur Steigerung der Innovationskraft und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Österreichs beratend unterstützen", heißt es im Entwurf für das FWIT-Rat-Errichtungsgesetz. Dabei soll das Gremium den gesamten Innovationsbogen abdecken, von hochschulischen Fragen des Studiums und der Erschließung der Künste bis hin zu wirtschaftlichem Impact und Innovationsüberleitung in die Wirtschaft, wie es in einer Aussendung der drei mit Forschung befassten Ressorts (Bildungs-, Umwelt- und Wirtschaftsministerium) heißt. Die bisher bestehenden Räte - Wissenschafts- und Forschungsrat - werden aufgelöst.

Mitglieder des neuen Forschungsrats sollen ein Mal wiederbestellt werden können

Die Ratsversammlung des FWIT-Rats soll aus zwölf Mitgliedern bestehen, die jeweils auf vier Jahre bestellt werden. Eine einmalige Wiederbestellung ist möglich. Ein Mitglied schlägt der Bundeskanzler in Abstimmung mit dem Vizekanzler vor, dieses übernimmt den Vorsitz des Rats. Sechs Mitglieder werden vom Bildungsministerium vorgeschlagen, vier vom Umweltministerium und eines vom Wirtschaftsministerium.

Neu ist ein acht Mitglieder umfassender Aufsichtsrat für den FWIT-Rat, wobei die drei mit Forschungsagenden betrauten Ministerien je zwei Mitglieder bestellen, der Bundeskanzler und der Finanzminister jeweils eines. Der Aufsichtsrat soll u.a. den Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin des Rats für fünf Jahre bestellen, der einmal verlängert werden kann.

Gesetz zu neuen Forschungsrat soll im März beschlossen werden

Der neue Rat ist als vollrechtsfähige juristische Person öffentlichen Rechts organisiert. Finanziert wird er aus Mitteln des Bundes und sonstigen öffentlichen Zuwendungen. Die Ministerien haben dabei Mittel im Verhältnis zur Zahl ihrer Sitze in der Ratsversammlung bereitzustellen.

Das Gesetz soll voraussichtlich im März im Parlament beschlossen werden. Die Mitglieder der Ratsversammlung sowie des Aufsichtsrats sind dann bis 30. April zu bestellen, der Geschäftsführer bis Ende September.

Neuer Forschungsrat soll Wissenschaftsstandort stärken

Für Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) geht es beim neuen FWIT-Rat um das "gemeinsame Ziel, den österreichischen Forschungs- und Wissenschaftsstandort langfristig abzusichern sowie das Vertrauen in Forschung und Wissenschaft nachhaltig zu stärken". Angesichts der Bedeutung wissenschaftlicher Erkenntnisse und innovativer Lösungen sei es "entscheidend, dass die Bundesregierung bestmöglich und breit beraten wird", erklärte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) in einer Aussendung. Laut Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) kommt im neuen Rat "der unternehmerischen, angewandten Forschung ein gestärkter Stellenwert zu".

(APA/Red)

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