Am Donnerstag wurde der Zivilprozess eines deutschen Patienten in Innsbruck fortgesetzt, der sich wegen der Behandlungsmethode unzureichend informiert gesehen und geklagt hatte.
Bei dem Gespräch hätten die Beteiligten die in diesem Zusammenhang erfolgte Tätigkeit, Zuständigkeit und Kompetenz der Ethikkommission für den Bereich der klinischen Forschung bzw. den Forschungsstandort Tirol ausdrücklich außer Streit gestellt, berichtete Zanon: “Alle Beteiligten bekennen sich weiterhin zur weisungsfreien und qualitätsvollen Arbeit der Ethikkommission”.
Der Patientensicherheit werde im Rahmen der Studie weiterhin vorrangige Bedeutung zukommen, versicherte die Gesundheitsreferentin. Im Interesse der bestmöglichen Versorgung der Tiroler Bevölkerung werde auf Basis und unter der Voraussetzung erfolgreicher Studien die standardmäßige Anwendung der Therapie für die Patienten angestrebt.
Das Institut für Urologie betonte unterdessen, dass die “Stammzellentherapie” nicht das geringste mit embryonalen Stammzellen gemein habe. Die in Innsbruck entwickelte “Stammzellentherapie” habe nur die Transplantation von Myoblasten (Vorläuferzellen der Skelettmuskulatur) zum Gegenstand und ähnle in ihrer Wirkungsweisung in etwa einer Muskeltransplantation.