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Neue Sozialhilfe wird am Donnerstag im Nationalrat beschlossen

Am Donnerstag wird die neue Mindestsicherung beschlossen.
Am Donnerstag wird die neue Mindestsicherung beschlossen. ©APA/Dpa
Der Nationalrat beschließt kommenden Donnerstag die Rückkehr zur Sozialhilfe. Diese soll vor allem für Menschen mit vielen Kindern und schlechten Deutschkenntnissen empfindliche Einbußen bringen.
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Wehren können sich die Bundesländer nicht dagegen. Sie müssen das Rahmengesetz vollziehen, können aber bei den Wohnkosten nachbessern.

Neue Sozialhilfe wird im Nationalrat beschlossen

Grundsätzlich ist für die Leistung eine Maximalsumme in der Höhe des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes vorgesehen, heuer wären das 885,47 Euro gewesen. Für Paare sind es zwei Mal 70 Prozent des Richtsatzes, das wären derzeit 1.239,66 Euro. 300 Euro können von der Leistung jedoch abgezogen werden und zwar dann, wenn keine Deutschkenntnisse auf Niveau B1 oder Englischkenntnisse auf Niveau C1 vorliegen. Zudem werden die Kinderzuschläge ab dem dritten Kind deutlich abgeflacht.

Zuschüsse sind verpflichtend für Behinderte vorgesehen und fakultativ für Alleinerzieher. Bei den Wohnkosten ist, um regionale Unterschiede auszugleichen, ein Plus von bis zu 30 Prozent für die jeweiligen Landesregelungen möglich. Um die neue Sozialhilfe in Kraft zu setzen, sind dann auch noch die Ausführungsgesetze der Länder nötig, weil der Bund eben nur den Rahmen vorgeben kann.

Weitere Themen in der Plenarwoche

Außer der Mindestsicherung bietet die Plenarwoche etwa die Endbehandlung von zwei recht erfolgreichen Volksbegehren. Die Initiative zur Stärkung von Frauenrechten hatte knapp 482.000 zur Unterstützung angeregt, jene zur Abschaffung der ORF-Gebühren gut 330.000 Personen.

Die NEOS versuchen in der “Aktuellen Stunde” gleich zum Auftakt am Mittwoch (nach einer Trauerminute für die verstorbene ÖVP-Abgeordnete Barbara Krenn) das von der Koalition verfolgte Thema eines Ausweiszwangs in Foren zu befeuern. Betitelt hat man das kritische Unterfangen mit: “Diese Regierung hat keine Ahnung vom Internet”. Die Donnerstag-Sitzung beginnt mit einer “Fragestunde” an Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP).

47 Biomassen-Anlagen sollen vor Schließung bewahrt werden

Ein Thema, das der Ressortchefin seit längerem unter den Nägeln brennt, wird wenig später abgehandelt, die “Rettung” defizitärer Biomasse-Anlagen. Bei einem ersten Versuch war man am Veto der SPÖ im Bundesrat gescheitert. Nunmehr geht es die Koalition über die Länder an. Sie werden verpflichtet, Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse bzw. von Abfällen mit einem hohen biogenen Anteil zu fördern. Als Mehraufwendungen für die Förderung setzt der Entwurf Kosten in der Höhe von knapp 52 Millionen an. Damit sollen 47 Biomassen-Anlagen vor der Schließung bewahrt werden. Ferner beschlossen wird, dass einkommensschwache Haushalte künftig zur Gänze vom Ökostrom-Förderbeitrag befreit werden.

Ebenfalls Donnerstag werden neue Regeln für E-Scooter etabliert, die künftig mehr oder weniger wie Fahrräder behandelt werden. Das heißt, dass Gehwege in der Regel tabu sind. Allerdings können die zuständigen Behörden einzelne Gehsteige für Klein- und Miniroller öffnen. Das Alkohol-Limit wird dem von Radfahrern, also 0,8 Promille angepasst.

Ebenfalls auf der Agenda der Abgeordneten findet sich (am Mittwoch) das Anti-Gold-Plating, also ein Aus für Regelungen, die EU-Vorgaben unnötig übererfüllen. Mit dem neuen Konsulargesetz wird geregelt, wann kein Schutz Österreichs im Ausland gewährt wird, etwa dann, wenn die Personen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Eingeschränkt werden kann die Hilfe im Ausland etwa dann, wenn Informationen über Gefahrensituationen unzureichend berücksichtigt wurden oder nicht selbst die zumutbare finanzielle Vorsorge für den Auslandsaufenthalt, die medizinische Behandlung oder die Heimreise getroffen wurde.

(APA/Red)

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