Es handelt sich um die zweite derartige Zone in der Bundeshauptstadt. Der erste Bereich war am 14. Februar für den Karlsplatz geschaffen worden.
“Wegweisungen” aus der Schutzzone
Seit Mittwoch sind rund um die Schule in der Diefenbachgasse Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt, einen Menschen, von dem auf Grund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen vorangegangener gefährlicher Angriffe, anzunehmen ist, dass er strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch, dem Verbotsgesetz oder gerichtlich strafbare Handlungen nach dem Suchtmittelgesetz begehen werde, aus der Schutzzone wegzuweisen und ihm das Betreten der Schutzzone zu verbieten, wie es in einer entsprechenden Aussendung der Polizei hieß. Konkret soll das heißen: Wer in dieser Zone auffällig wird und dort nichts zu suchen hat, wird kontrolliert, wie dies Innenministerin Liese Prokop (V) anlässlich der Errichtung des ersten Bereiches am Karlsplatz ausgedrückt hatte.
Verwaltungsstrafe bis zu 360 Euro droht
Wer den Bereich trotzdem betritt, begeht eine Verwaltungsübertretung, für die bis zu 360 Euro fällig werden können. Grund für die Errichtung der Zone sei die Bedrohung von Minderjährigen durch strafbare Handlungen, so die Polizei.