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Neue Regelungen zur Spendenbegünstigung seit 2024 in Österreich: Ein Überblick

Auch "Tischlein deck dich" gehört zu den spendenbegünstigtenOrganisationen.
Auch "Tischlein deck dich" gehört zu den spendenbegünstigtenOrganisationen. ©Symbolfoto: P. Steurer
Seit 2024 gelten in Österreich neue Regelungen zur Spendenbegünstigung, die eine Modernisierung des Spendenwesens im Land zum Ziel haben.

Die Reform der Spendenbegünstigung ist in Österreich bereits wirksam: Seit 2024 gelten neue Regelungen, die vom Bundesministerium für Finanzen eingeführt wurden. Diese Änderungen zielen darauf ab, das Spendenwesen im Land zu modernisieren und die Liste der Organisationen, die für steuerbegünstigte Spenden infrage kommen, zu vergrößern.

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Was ist Spendenbegünstigung?

Die Spendenbegünstigung ermöglicht es Spendern, ihre Zuwendungen an bestimmte Organisationen steuerlich geltend zu machen. Dies bedeutet, dass Spenden unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben oder Sonderausgaben abgesetzt werden können, was die Einkommen- oder Lohnsteuer des Zahlers mindert. Beispielsweise führt eine Spende von 100 Euro bei einem Steuersatz von 30 Prozent zu einer Steuerersparnis von 30 Euro.

Änderungen im Überblick

Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass Spender künftig aus einer größeren Auswahl an Organisationen wählen können, denen sie steuerbegünstigt spenden dürfen. Die Liste der begünstigten Einrichtungen wird auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.

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  • Für Spenden an Organisationen, die nicht in der Liste des BMF aufgeführt sind oder deren Begünstigungsstatus zum Zeitpunkt der Spende bereits aufgehoben wurde, ist eine steuerliche Absetzbarkeit nicht möglich.
  • Für die steuerliche Berücksichtigung von Spenden aus privatem Vermögen an inländische begünstigte Organisationen ist eine elektronische Übermittlung der Daten erforderlich. Spender müssen der Organisation einmalig ihren vollständigen Namen und ihr Geburtsdatum mitteilen. Die Organisation ist dann verpflichtet, bis spätestens Ende Februar des Folgejahres den Gesamtbetrag der im Vorjahr erhaltenen Spenden elektronisch zu melden. Diese Meldung kann vom Spender in seinem FinanzOnline-Konto eingesehen werden.
  • Sollten keine oder fehlerhafte Daten übermittelt worden sein, hat der Spender das Recht, eine Korrektur von der Organisation zu verlangen. Eine direkte Berichtigung durch das Finanzamt ist nicht möglich.
  • In Ausnahmefällen, etwa bei Spenden an ausländische Einrichtungen, die nicht zur elektronischen Datenübermittlung verpflichtet sind, müssen Spenden in der Steuererklärung mittels Formular L 1d als Sonderausgaben deklariert werden.
  • Spenden aus Betriebsvermögen sind wie bisher in der Einkommensteuererklärung als Betriebsausgaben anzugeben.

Voraussetzungen für die Spendenbegünstigung

Spenden sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie an Organisationen geleistet werden, die zum Zeitpunkt der Spende in der offiziellen Liste des BMF als spendenbegünstigte Einrichtungen geführt werden. Die Organisationen müssen bestimmte gemeinnützige, mildtätige oder wissenschaftliche Zwecke verfolgen und vom Finanzamt Österreich als spendenbegünstigt anerkannt worden sein.

Verfahren und Verpflichtungen

Für die Anerkennung als spendenbegünstigte Einrichtung müssen Organisationen einen Antrag beim Finanzamt Österreich stellen. Die Spendenbegünstigung wird ab dem Datum der bescheidmäßigen Zuerkennung wirksam. Ab 2025 müssen Organisationen jährlich innerhalb von neun Monaten nach Ende des Rechnungsjahres dem Finanzamt melden, dass die Voraussetzungen für die Spendenbegünstigung weiterhin vorliegen.

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Auswirkungen für Spender und Organisationen

Für Spender ändert sich durch die Neuregelung grundsätzlich nichts in der Handhabung ihrer Spenden. Sie können weiterhin an begünstigte Organisationen spenden und diese steuerlich geltend machen. Organisationen, die bereits spendenbegünstigt sind, erhalten eine automatische Verlängerung ihrer Begünstigung für das Jahr 2024, müssen jedoch ab 2025 die jährliche Bestätigung der Voraussetzungen vornehmen.

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Spendenbegünstigte Organisationen in Vorarlberg

In Vorarlberg gibt es eine Vielzahl an Organisationen, die sich durch ihre gemeinnützige Arbeit auszeichnen und steuerliche Begünstigungen genießen. Diese Einrichtungen leisten einen unschätzbaren Beitrag zur Unterstützung und Förderung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen. Zu den bemerkenswerten Organisationen gehören der Arbeitskreis für körperbehinderte Kinder Vorarlbergs, der Blinden- und Sehbehindertenverband Vorarlberg (BSVV), die Kinderkrebshilfe für Tirol und Vorarlberg, der Landesfeuerwehrverband Vorarlberg, die Lebenshilfe Vorarlberg, das Österreichische Rote Kreuz, Landesverband Vorarlberg, der Sunnahof Lebenshilfe Vorarlberg GmbH, "Tischlein deck dich" Vorarlberg, das Vorarlberger Kinderdorf sowie das Vorarlberger Landeszentrum für Hörgeschädigte. Diese Organisationen setzen sich in vielfältiger Weise für das Wohl der Gemeinschaft ein und verdienen sicher auch mehr Anerkennung und Unterstützung für ihre wertvolle Arbeit.

Vorarlberg: Unter anderen sind spendenbegünstigt:

  1. Arbeitskreis für körperbehinderte Kinder Vorarlbergs
  2. Blinden- und Sehbehindertenverband Vorarlberg (BSVV)
  3. Kinderkrebshilfe für Tirol und Vorarlberg
  4. Landesfeuerwehrverband Vorarlberg
  5. Lebenshilfe Vorarlberg
  6. Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband Vorarlberg
  7. Sunnahof Lebenshilfe Vorarlberg GmbH
  8. Symphonieorchester Vorarlberg
  9. Tischlein deck dich Vorarlberg
  10. Vivit - Vorarlberg Institute for Vascular Investigation and Treatment (Vorarlberg Institut für vaskuläre Medizin)
  11. vorarlberg museum
  12. Vorarlberger Kinderdorf
  13. Vorarlberger Landeszentrum für Hörgeschädigte gemeinnützige Privatstiftung

(VOL.AT)

Info-Links:

  • VIENNA.AT
  • Österreich
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