Der Ministerrat hat am Dienstag neue Führerscheinregeln beschlossen, die ab 2013 eine Führerscheinbefristung auf 15 Jahre, den EU-weit einheitlichen Scheckkartenführerschein und neue Klassen beim Motorradführerschein bringt. Weiters kommt eine Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO), durch die ab 2012 auf Österreichs Autobahnen die Bildung von Rettungsgassen zur Pflicht wird.
Umsetzung der EU-Richtiline
Österreich setzt damit die dritte EU-Führerschein-Richtlinie um. Ab 19. Jänner 2013 wird der neue, befristete EU-Scheckkarten-Führerschein ausgegeben. Alle bis 2013 ausgestellten Lenkberechtigungen – auch alte rosa Führerscheine – bleiben bis 19. Jänner 2033 gültig. Die Kosten für den Umtausch belaufen sich für die Bürger auf 55,70 Euro. Die Empfehlung der EU, eine Verlängerung der Führerscheine von Gesundheitsüberprüfungen abhängig zu machen, wurde vom Verkehrsministerium nicht aufgegriffen.
Gebühr für Neuausstellung
Verkehrsministerin Doris Bures (S) verteidigte vor der Regierungssitzung die Neuregelung. Die künftig fällige Gebühr für die Neuausstellung decke die Verwaltungskosten und sei keine Geldbeschaffungsaktion, “das Verkehrsministerium bekommt davon keinen Cent”. Bei der Neuausstellung werde es keine zusätzlichen Hürden geben. Auch Vizekanzler Michael Spindelegger (V) begrüßte im Pressefoyer nach dem Ministerrat die Regelung. Diese sei “richtig und gut”, auch eine beschränkte Gültigkeit bedeute eine Überprüfung. Auch ohne verpflichtende Untersuchung könne die Gesundheit der Betroffenen geprüft werden, wenn es konkrete Verdachtsmomente gebe – was im Übrigen schon derzeit möglich sei. (Quelle: APA)