“Die Fahrverbote gelten für Fahrzeuge der Abgasklasse EURO 1 und schlechter”, erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. “Betroffen sind alle Fahrzeuge der Klasse N, unabhängig vom Fahrzeuggewicht – also beispielsweise Kleintransporter oder Geländewagen, sofern sie als Lkw bzw. Sattelzug- und in Wien auch als Sattelkraftfahrzeuge zugelassen sind.” Ausnahmen gibt es unter anderem für Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und historische Fahrzeuge.
Ausnahmebewilligungen werden von der zuständigen Behörde (in Niederösterreich: Amt der Landesregierung; in Wien: MA 46) ausgestellt.
Neue Fahrverbote ab dem 1. Juli 2014
“Die Fahrverbote, die ab 1. Juli 2014 gelten, sind jedoch nur ein erster Schritt”, betont der Experte vom ÖAMTC. “Denn ab 1. Jänner 2015 müssen sämtliche betroffenen Fahrzeuge, die, unabhängig von ihrer Herkunft, in Wien unterwegs sind, mit einer Abgas-Kennzeichnungsplakette ausgestattet sein.” Die Kennzeichnung wird für neue Fahrzeuge durch den Hersteller durchgeführt. Bereits zugelassene Lkw erhalten die Plakette in Werkstätten, die zu § 57a-Überprüfungen berechtigt sind bzw. beim ÖAMTC.
“Die nächste Phase zur Luft-Schadstoffreduktion erfolgt am 1. Jänner 2016”, sagt Authried. “Ab dann wird in Wien und Teilen Niederösterreichs das Fahrverbot auf die Abgasklasse EURO 2 ausgeweitet.”